„Was muss die Seele gelitten haben“
56-jähriger Oldenburger muss wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Tochter ins Gefängnis
Oldenburg – Weil er über Jahre hinweg seine eigene Tochter sexuell missbraucht haben soll, hat das Oldenburger Landgericht am Mittwoch nach monatelanger Verhandlungsdauer einen 56 Jahre alten Vater aus Oldenburg zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Kammer sprach den Angeklagten wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes beziehungsweise einer Schutzbefohlenen in zehn Fällen schuldig.
Mit sechs Jahren
Die sexuellen Übergriffe sollen in der Zeit zwischen dem 25. August 2005 und dem
8. Februar 2011 passiert sein. Zu Beginn war das kleine Mädchen sechs Jahre alt. Tatorte waren den Feststellungen zufolge das Ehebett nach Trennung von der Ehefrau, ein Whirlpool in Thailand, ein Hotel in Berlin und ein Wohnwagen an der Nordseeküste. Der Angeklagte indes hatte die
Vorwürfe bestritten. Die Verteidigung berief sich auf den häufig zitierten Satz, dass letztlich Aussage gegen Aussage stehe.
Das Gericht sah das aber völlig anders. Die heute erwachsene Tochter des Angeklagten habe absolut glaubhaft ausgesagt und die sexuellen Übergriffe auch zeitlich einordnen können, so der Vorsitzende Richter am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Die Kammer wies den Vorwurf zurück, der Missbrauch durch den Vater könnte der Tochter therapeutisch eingeredet worden sein. Der Richter sprach in diesem Zusammenhang von „wahrhaft erlebten Abläufen“.
Auffälligkeiten
Der Angeklagte hatte erklärt, weder pädophil noch sadistisch und aggressiv zu sein. Vielmehr sei er ein gläubiger Mensch, der dem Buddhismus nahestehe. Deswegen sei er auch mit seiner Tochter nach Thailand gefahren, aus religiösen Motiven, nicht als „Sextourist“, sagte der Angeklagte. Auffällig in diesem Zusammenhang
war jedoch der Umstand, dass die Tochter keinem erzählen durfte, dass man Urlaub in Thailand gemacht hatte.
Das Gericht glaubte dem Angeklagten kein Wort. Vielmehr stellte es die Tochter in den Vordergrund, die über Jahre hinweg von ihrem eigenen Vater schwerst missbraucht worden sei. „Was muss die Seele gelitten haben“, sprach der Vorsitzende die innere Zerrissenheit des Mädchens an. Hier der Missbrauchstäter, da der Vater: Es habe kein Entrinnen gegeben, so der Richter. Das Mädchen durfte den Feststellungen zufolge auch keine Freundinnen haben, sondern musste jederzeit dem Papa zur Verfügung stehen. Die Verteidigung will nun Revision gegen das Urteil einlegen.