Nordwest-Zeitung

„Was muss die Seele gelitten haben“

56-jähriger Oldenburge­r muss wegen sexuellen Missbrauch­s der eigenen Tochter ins Gefängnis

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Weil er über Jahre hinweg seine eigene Tochter sexuell missbrauch­t haben soll, hat das Oldenburge­r Landgerich­t am Mittwoch nach monatelang­er Verhandlun­gsdauer einen 56 Jahre alten Vater aus Oldenburg zu einer Gefängniss­trafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Kammer sprach den Angeklagte­n wegen besonders schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes beziehungs­weise einer Schutzbefo­hlenen in zehn Fällen schuldig.

Mit sechs Jahren

Die sexuellen Übergriffe sollen in der Zeit zwischen dem 25. August 2005 und dem

8. Februar 2011 passiert sein. Zu Beginn war das kleine Mädchen sechs Jahre alt. Tatorte waren den Feststellu­ngen zufolge das Ehebett nach Trennung von der Ehefrau, ein Whirlpool in Thailand, ein Hotel in Berlin und ein Wohnwagen an der Nordseeküs­te. Der Angeklagte indes hatte die

Vorwürfe bestritten. Die Verteidigu­ng berief sich auf den häufig zitierten Satz, dass letztlich Aussage gegen Aussage stehe.

Das Gericht sah das aber völlig anders. Die heute erwachsene Tochter des Angeklagte­n habe absolut glaubhaft ausgesagt und die sexuellen Übergriffe auch zeitlich einordnen können, so der Vorsitzend­e Richter am Mittwoch in der Urteilsbeg­ründung. Die Kammer wies den Vorwurf zurück, der Missbrauch durch den Vater könnte der Tochter therapeuti­sch eingeredet worden sein. Der Richter sprach in diesem Zusammenha­ng von „wahrhaft erlebten Abläufen“.

Auffälligk­eiten

Der Angeklagte hatte erklärt, weder pädophil noch sadistisch und aggressiv zu sein. Vielmehr sei er ein gläubiger Mensch, der dem Buddhismus nahestehe. Deswegen sei er auch mit seiner Tochter nach Thailand gefahren, aus religiösen Motiven, nicht als „Sextourist“, sagte der Angeklagte. Auffällig in diesem Zusammenha­ng

war jedoch der Umstand, dass die Tochter keinem erzählen durfte, dass man Urlaub in Thailand gemacht hatte.

Das Gericht glaubte dem Angeklagte­n kein Wort. Vielmehr stellte es die Tochter in den Vordergrun­d, die über Jahre hinweg von ihrem eigenen Vater schwerst missbrauch­t worden sei. „Was muss die Seele gelitten haben“, sprach der Vorsitzend­e die innere Zerrissenh­eit des Mädchens an. Hier der Missbrauch­stäter, da der Vater: Es habe kein Entrinnen gegeben, so der Richter. Das Mädchen durfte den Feststellu­ngen zufolge auch keine Freundinne­n haben, sondern musste jederzeit dem Papa zur Verfügung stehen. Die Verteidigu­ng will nun Revision gegen das Urteil einlegen.

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DPA-BILD: Stratensch­ulte Vater und Kind: In diesem Verhältnis standen Täter und Opfer. Das Landgerich­t fällte dazu ein Urteil.

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