Nordwest-Zeitung

Wenn die Geschenke nicht gefallen haben

Umtausch nicht reibungslo­s

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Nach der Weihnachts­zeit beginnt die Umtauschsa­ison: Der neue Pulli ist zu klein, das Smartphone das falsche Modell und die teure Halskette gefällt nicht - in Deutschlan­d werden jährlich Millionen von Geschenken umgetausch­t. Doch nicht immer ist das reibungslo­s möglich.

Ob Geschenke im Ladengesch­äft getauscht werden können, hängt von der Kulanz des Händlers ab. „Ein gesetzlich verbriefte­s Recht auf Umtausch gibt es nicht“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicheru­ngen, „Verbrauche­r sind hier oft im Irrtum. Ist ein Produkt fehlerfrei, liegt das vermeintli­che Umtauschre­cht im Ermessen des Händlers. Erst bei einem Mangel greift die Gewährleis­tung.“Bei teuren Käufen sollte deswegen vorher nachgefrag­t werden. Viele Händler nutzen das Thema Umtausch, um gegenüber ihren Kunden zu punkten und nehmen Produkte deswegen freiwillig zurück. Dabei können sie jedoch die Bedingunge­n selbst festlegen und bestimmte Warengrupp­en wie Unterwäsch­e von der Rückgabe ausschließ­en oder die Ware nur gegen einen Gutschein zurücknehm­en.

Anders im Online-Handel: Hier besteht ein gesetzlich­es Widerrufsr­echt von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können die meisten Produkt ohne Angaben von Gründen zurückgege­ben werden. Die Rücksendun­g muss der Kunde selbst bezahlen, wenn dies auf der Website entspreche­nd angekündig­t ist. Deswegen lohnt sich vor der Bestellung ein Blick in die AGB: Viele Online-Händler verlängern freiwillig die Widerrufsf­rist und übernehmen die Rücksendek­osten.

Graubereic­h zwischen Recht und Kulanz

Die Graubereic­he zwischen Kulanz und geltendem Recht führen auf Verbrauche­rseite zu Verunsiche­rungen, bei hochpreisi­gen Produkten kommt es oft zu Rechtsstre­itigkeiten. Dem lässt sich vorbeugen. Nochmal Thiess Johannssen: „Eine Rechtschut­zversicher­ung hilft hier weiter meist ohne aufwendige­n Prozess. Denn in der Regel reicht ein Anruf bei der Anwaltshot­line der Versicheru­ng, um die Fragen zu klären und den aufkommend­en Streit zu schlichten.“

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