Strengere Vorgaben für Politiker
Welche Gesetze der Bundesrat noch gebilligt hat
Berlin – In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat am Freitag den Weg für mehrere neue Gesetze freigemacht. So wurde eine Konsequenz aus der sogenannten Maskenaffäre gezogen. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte:
■ Verschärfte Transparenzregeln: Abgeordnete müssen dem Bundestagspräsidenten künftig Nebeneinkünfte bereits ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr melden. Halten sie Anteile an Kapitaloder Personengesellschaften, müssen sie diese jetzt ab fünf Prozent anzeigen. Das Gesetz sieht zudem etwa höhere Strafen bei Bestechung vor. Künftig wird dies mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet.
■ Erneuerbare Energien: Mineralölfirmen müssen künftig mehr erneuerbare Energien einsetzen, um im Kampf gegen die Erderwärmung CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. Mit dem Beschluss wird festgelegt, dass Deutschland bis 2030 seinen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr von derzeit zehn Prozent auf rund 32 Prozent erhöhen soll. Gelingen soll das, indem die sogenannte Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe steigt.
■ Straftaten: Bei schwersten Straftaten wie Mord können Prozesse trotz eines früheren Freispruchs künftig neu aufgerollt werden. Voraussetzung
dafür ist, dass eine Verurteilung der betroffenen Person sehr wahrscheinlich ist. Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. Künftig könnte die Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.
■ Begleitung von Menschen mit Behinderung: Menschen mit Behinderung können bei einem Krankenhausaufenthalt künftig leichter von Angehörigen und anderen Vertrauenspersonen begleitet werden. Begleitpersonen kann bald unter bestimmten Voraussetzungen ihr Verdienstausfall erstattet werden.
■ Elektroauto-Ladesäulen: Fahrer von Elektroautos müssen künftig die Möglichkeit haben, an Ladesäulen mit Debitoder Kreditkarte zu zahlen. Ab Juli 2023 müssen verpflichtend Kartenlesegeräte in neue Ladesäulen eingebaut werden. Ältere Modelle müssen nicht umgerüstet werden.
■ Lebensmittel: Weil nach wie vor viele Lebensmittel weggeworfen werden, soll die Bundesregierung Haftungserleichterungen bei Nahrungsmittelspenden prüfen. Zu erwägen seien auch steuerliche Anreize für die Abgabe noch verzehrbarer Produkte mit kurz abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum.
■ Kommunikation mit Gerichten: Die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichtsbehörden soll einfacher werden. Bürger, Unternehmen oder Organisationen können künftig über ein elektronisches Postfach Dokumente mit Gerichten austauschen.
■ Schornsteine: Damit die Luft in der Wohnumgebung weniger belastet wird, müssen bestimmte Schornsteine künftig höher gebaut werden. So sollen weniger gesundheitsschädigende Stoffe aus Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen direkt in die Umgebungsluft gelangen.