EU räumt Plastikgeschirr ab
Deutschland setzt Verbot von bestimmten Einwegartikeln um
17,36 117,35 16,28 80,98 99,90 112,16
6,63 17,41 23,52 55,50 69,04 27,96 31,04 10,92 131,55 37,28
5,92 71,58 34,10 51,47 + 3,50% + 3,48% + 2,78% + 2,51% + 2,36% + 2,11% + 2,06% + 1,87% + 1,82% + 1,80%
– 2,21% – 2,10% – 1,93% – 1,73% – 1,72% – 1,48% – 1,48% – 1,11% – 0,99% – 0,89%
Berlin – Der Wandel ist eingeleitet – und wird nun offiziell besiegelt. Plastikgeschirr und andere Einwegprodukte sollen ab diesem Samstag aus Regalen in Deutschland verschwinden. Teller, Messer, Gabeln, Wattestäbchen, Strohhalme, Luftballonstäbe – das EU-weite Verbot betrifft viele vertraute Produkte, die Läden aller Art bislang Tag für Tag anbieten.
Auch „To-Go“-Becher, FastFood-Verpackungen und Wegwerf-Behälter aus Styropor will die EU aus dem Markt verbannen. Insgesamt umfasst die Kunststoff-Richtlinie aus dem Jahr 2019, die jedes Mitgliedsland ab dem 3. Juli umsetzen muss, zehn Produkte, die Länder entweder nicht mehr in Umlauf bringen dürfen oder für deren Reduktion sie besondere Maßnahmen ergreifen müssen.
Neues Label
Zehn Produkte machen zusammen mit Fischfanggeräten 70 Prozent des gesamten Meeresmülls in der EU aus. Eine menschengemachte Katastrophe für die Umwelt – die aber teils auch auf Artikel zurückgeht, für die es noch keine angemessenen Alternativen aus anderen Stoffen gibt. Das sind etwa Damenbinden, Zigaretten mit Filtern aus Kunststoff oder To-Go-Becher aus oder mit Plastik. Das ist die Gruppe von Produkten, für die mangels Alternativen noch kein Verbot vorgesehen ist. Sie erhalten in Deutschland ab Samstag aber ein neues Label, das Verbraucher vor dem Umweltschaden
warnen und Tipps zur Entsorgung geben soll. „Einen wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft“nennt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) das.
Auch die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe sind die Leidtragenden des To-GoBooms. Sie würden mit steigenden Kosten kämpfen, um die Abfälle aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Rund 700 Millionen Euro koste das pro Jahr, heißt es beim Verband VKU.
Restliches Plastikgeschirr, das Läden, Imbissbuden und Restaurants noch in ihren Lagern haben, darf auch nach dem 3. Juli noch verkauft werden. Gleiches gilt für alle anderen von nun an verbotenen Produkte – strikt untersagt ist dagegen das „Inverkehrbringen“, also die Produkte zu importieren oder neu auf den Markt zu bringen, wie das EUParlament auf Anfrage klarstellt.
Schon Ersatzprodukte
Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht nicht davon aus, dass es sich bei den Restbeständen um „größere Mengen“handelt. Genauer beziffern kann er die Größenordnung aber nicht. Insgesamt hätten die Einzelhändler in Deutschland in den vergangenen Monaten bereits Vorkehrungen getroffen, um sich auf die Alternativen umzustellen, teilte ein Sprecher mit.
Die Ersatzprodukte, die nun schon länger in den Regalen stehen, sind etwa Gabeln aus Bambus oder Strohhalme aus Papier. Nicht immer seien das aber gesunde Optionen, warnen Verbraucherschützer mit Blick auf Chemie, Abbaubarkeit oder Energieverbrauch.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt davor, Plastik einfach durch Papier zu ersetzen. Dies führe zur Abholzung von Wäldern.