Lichtblick für Niedersachsens Heilbäder
Kuren werden wieder Kassenleistung – Verband begrüßt neues Gesetz
Bad Zwischenahn – Dr. Nobert Hemken ist mehr als zufrieden: „Eine großartige Nachricht für Tausende Menschen“, resümiert der 1. Vorsitzende des Heilbäderverbandes Niedersachsen mit Sitz in Bad Zwischenahn. Denn: Die ambulante Vorsorgeleistung, einst bekannt als Badekur, wird wieder zur Pflichtleistung der Krankenkassen.
Im Klartext: Versicherte in ganz Deutschland haben schon zeitnah einen gesetzlichen Anspruch auf einen dreiwöchigen Aufenthalt mit effektiven Präventionsmaßnahmen in einem anerkannten Kurort. Unterkunft und Verpflegung zahlt der Versicherte dabei selbst. Bundestag und Bundesrat hatten kürzlich dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) des Gesundheitsministeriums zugestimmt. „Nun muss nur noch der Bundespräsident unterschreiben“, so Hemken.
Für ihn ist das Gesetz, für das sich der Heilbäderverband Niedersachsen seit Jahren engagiert, eine Win-Win-Situation, von der sowohl die gesetzlich Versicherten als auch die Wirtschaft profitieren: So seien neben der Gesunderhaltung viele weitere positive Effekte durch die steigenden Aktivitäten in den Kur- und Heilbädern zu erwarten: „Der touristische Umsatz steigt ebenso wie die Wertschöpfung der Akteure und Einrichtungen. Das Gesetz sichert und schafft Arbeitsplätze“, ist Hemken überzeugt.
Zum Vergleich: Noch vor der Gesundheitsreform Mitte der 1990er Jahre wurden bundesweit rund 900 000 ambulante Kuren verschrieben. Im Jahr 2019 gab es bundesweit nur rund 30 000 „Badekuren“, in Niedersachsen waren es noch rund 4000. „Etwa die Hälfte davon entfiel auf die ostfriesischen Inseln“, schätzt Hemken. Er geht davon aus, dass mittelfristig wieder rund 250 000 Maßnahmen pro Jahr bundesweit und anteilig mindestens 50 000 ambulante Vorsorgemaßnahmen in den niedersächsischen Heilbädern und Kurorten durchgeführt werden können. Hemken rechnet mit einem Plus von einer Million Übernachtungen in Niedersachsen.
„Das ist eine riesige Chance, vor allem für die ostfriesischen Inseln, aber auch für Kurorte wie Bad Zwischenahn, die Saison zu verlängern“, resümiert Hemken. Nun gehe es darum, das Gesetz in die Öffentlichkeit und in die Arztpraxen zu tragen, denn: „Viele Hausärzte haben die KannLeistung längst vergessen.“