Mit Selbsttest unter Aufsicht zum Einkaufen
Das sagt der Einzelhandel zur Änderung – Neue Verordnung gilt ab Montag
Hannover/Oldenburg – Niedersachsen will die geplante Testpflicht für die bevorstehende Öffnung des Einzelhandels und des Tourismus nach Kritik der beteiligten Branchen lockern. Neben qualifizierten Schnelltests in Testzentren sollen auch unter Aufsicht vorgenommene Selbsttests in den Geschäften oder von Arbeitgebern für den Besuch des Einzelhandels reichen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag. Zu Hause durchgeführte Selbsttests gelten hingegen nicht. Geschäfte bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, sollen von der Testpflicht ausgenommen werden.
Michael Weirauch, Geschäftsführer von Möbel Weirauch in Oldenburg, würde es begrüßen, wenn den Kunden auch die Möglichkeit gegeben würde, vor Ort beim Geschäft einen Corona-Test zu machen.
„Das erleichtert es unheimlich, diese Hemmschwelle zu überwinden, die wir ganz deutlich merken“, sagte er. Weirauch spricht sich dennoch klar für das Modell „Click & Meet“(Einkauf mit Termin) aus. „Das funktioniert wirklich sehr gut.“Die alleinige Testpflicht über die Testzentren hingegen „ist für uns keine Erleichterung, sondern eine Verschärfung“.
Kritik an Testpflicht
Deutliche Worte zu dem Thema findet auch Sebo Kramer, Geschäftsführer vom Modehaus Leffers in Oldenburg: „Die erneuten Verschärfungen der Zutrittsregeln für den Einzelhandel unter anderem durch die Testpflicht zeugen von blindem, konzeptionslosem Aktionismus und nicht von nachvollziehbaren und langfristig wirkungsvollen Handlungsstrukturen.“
Niedersachsen plant mit der Corona-Verordnung, die ab Montag, 10. Mai, greift, Lockerungen der Beschränkungen in Kreisen und Großstädten, in denen die Sieben-TageInzidenz stabil unter 100 liegt. Dort soll der Einzelhandel unter Auflagen wieder öffnen können, Gastronomie und Tourismus sollen in Etappen und unter Einschränkungen wieder anlaufen können.
Auflagen für Hotelgäste
In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sollen nach einem Test bei der Anreise zwei Tests pro Woche für die Gäste ausreichen, wie dies auch für Ferienwohnungen geplant ist. Ursprünglich war für Hotelgäste eine tägliche Testpflicht ins Auge gefasst.