Reifendieb bleibt in U-Haft
Oldenburg /osnabrück/brw – Mit anderen hatte er Reifen für Lastwagen und Spezialreifen aus Firmen in Nordwestdeutschland gestohlen: Im März 2019 schnappte die Polizei in Bissendorf (Landkreis Osnabrück) den Mann, der seither in Untersuchungshaft sitzt. Vom Landgericht Osnabrück waren er und ein weiterer Hauptangeklagter im Juli 2020 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. außerdem ordneten die Richter die Einziehung von 30 000 Euro ein, was ungefähr dem Wert der Reifen entsprach, die der Mann verkauft hatte.
Gegen die Verurteilung legte der kasachische Staatsangehörige, der seit 20 Jahren in Deutschland lebt, Revision ein. Und er beantragte die Entlassung aus der Untersuchungshaft. Das Landgericht Osnabrück lehnte das jedoch ab. Der Angeklagte legte deshalb auch dagegen Beschwerde ein, die jetzt vom Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg abgelehnt wurde.
Eine Aussetzung der Haft gegen Auflagen komme nicht in Betracht. Es bestehe Fluchtgefahr. Er habe zahlreiche Kontakte in die Ukraine, wo sich auch seine Eltern und seine Lebensgefährtin aufhielten. Es bestünden auch Zweifel, ob er den Arbeitsplatz bei einem Onkel in Deutschland tatsächlich annehmen wolle, wie er es behauptet habe.
Der Mann bleibt jetzt in Untersuchungshaft. Sofern das Urteil des Landgerichts in der Revision vom Bundesgerichtshof bestätigt werden sollte, wird die Untersuchungshaft auf die dann noch zu verbüßende Strafhaft angerechnet (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2020, Az. 1 Ws 386/20).