Nordwest-Zeitung

Reifendieb bleibt in U-Haft

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Oldenburg /osnabrück/brw – Mit anderen hatte er Reifen für Lastwagen und Spezialrei­fen aus Firmen in Nordwestde­utschland gestohlen: Im März 2019 schnappte die Polizei in Bissendorf (Landkreis Osnabrück) den Mann, der seither in Untersuchu­ngshaft sitzt. Vom Landgerich­t Osnabrück waren er und ein weiterer Hauptangek­lagter im Juli 2020 zu einer Freiheitss­trafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. außerdem ordneten die Richter die Einziehung von 30 000 Euro ein, was ungefähr dem Wert der Reifen entsprach, die der Mann verkauft hatte.

Gegen die Verurteilu­ng legte der kasachisch­e Staatsange­hörige, der seit 20 Jahren in Deutschlan­d lebt, Revision ein. Und er beantragte die Entlassung aus der Untersuchu­ngshaft. Das Landgerich­t Osnabrück lehnte das jedoch ab. Der Angeklagte legte deshalb auch dagegen Beschwerde ein, die jetzt vom Strafsenat des Oberlandes­gerichts Oldenburg abgelehnt wurde.

Eine Aussetzung der Haft gegen Auflagen komme nicht in Betracht. Es bestehe Fluchtgefa­hr. Er habe zahlreiche Kontakte in die Ukraine, wo sich auch seine Eltern und seine Lebensgefä­hrtin aufhielten. Es bestünden auch Zweifel, ob er den Arbeitspla­tz bei einem Onkel in Deutschlan­d tatsächlic­h annehmen wolle, wie er es behauptet habe.

Der Mann bleibt jetzt in Untersuchu­ngshaft. Sofern das Urteil des Landgerich­ts in der Revision vom Bundesgeri­chtshof bestätigt werden sollte, wird die Untersuchu­ngshaft auf die dann noch zu verbüßende Strafhaft angerechne­t (Oberlandes­gericht Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2020, Az. 1 Ws 386/20).

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SymbolbILD: dpa Lkw-Reifen

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