Neue Regeln für Rückkehrer
Kleiner Grenzverkehr nach Holland weiter möglich
Hannover – Für die Rückreise aus einem Risikogebiet im Ausland gelten ab Montag neue Bestimmungen. Das Land hat – auf Basis einer Musterverordnung des Bundes – eine neue Verordnung erlassen. Hier die Eckpunkte:
Was gilt grundsätzlich für die Ein- oder Rückreise
Wer aus dem Ausland nach Niedersachsen einreist, muss sich für zehn Tage auf direktem Weg in die häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne endet frühestens nach fünf Tagen, sofern der Betroffene einen negativen CoronaTest vorlegen kann. Nach der Einreise ist sofort die zuständige Gesundheitsbehörde zu informieren. Eine digitale Einreisemeldung ist unter der Internetadresse „www.einreiseanmeldung.de“möglich.
Gibt es Ausnahmen
Ja, möglich ist weiterhin der kleine Grenzverkehr, etwa mit den Niederlanden. Dann muss die Rückreise innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Aufenthalte von weniger als 72 Stunden im Ausland sind auch möglich beim Besuch von Verwandten ersten Grades, bei Sanitätsund Organflügen oder bei Dienstleistungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Ausnahmen gibt es unter anderem auch für Lkw-Fahrer, die nur auf der Durchreise sind, für Binnenschiffer und für Flugbegleiter.
Gibt es weiter die sogenannte „Aussteigekarte“
Ja, einige Fluggesellschaften geben die Karten noch aus, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Hannover sagte. Grundsätzlich sei aber vorgesehen, sich digital bei den Gesundheitsämtern zu melden. Die Behörden wollen einen schnellen Überblick haben, wer sich in Quarantäne befindet. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen, heißt es.
Wie sieht es bei Reisen im Inland aus
Sie sind grundsätzlich nicht verboten, sollten aber aufs Notwendigste beschränkt bleiben. „Wir raten davon ab, andere als dringend notwendige Reisen vorzunehmen“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag. „Bleiben Sie zu Hause!“Vor dem Hintergrund der neuen Regeln hat das Land die Erreichbarkeit der Hotline 0511/120-6000 verlängert. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr sowie Samstag und an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 17 Uhr besetzt, teilte das Land mit.
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