Nordwest-Zeitung

Neue Regeln für Rückkehrer

Kleiner Grenzverke­hr nach Holland weiter möglich

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Hannover – Für die Rückreise aus einem Risikogebi­et im Ausland gelten ab Montag neue Bestimmung­en. Das Land hat – auf Basis einer Mustervero­rdnung des Bundes – eine neue Verordnung erlassen. Hier die Eckpunkte:

Was gilt grundsätzl­ich für die Ein- oder Rückreise

Wer aus dem Ausland nach Niedersach­sen einreist, muss sich für zehn Tage auf direktem Weg in die häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne endet frühestens nach fünf Tagen, sofern der Betroffene einen negativen CoronaTest vorlegen kann. Nach der Einreise ist sofort die zuständige Gesundheit­sbehörde zu informiere­n. Eine digitale Einreiseme­ldung ist unter der Internetad­resse „www.einreisean­meldung.de“möglich.

Gibt es Ausnahmen

Ja, möglich ist weiterhin der kleine Grenzverke­hr, etwa mit den Niederland­en. Dann muss die Rückreise innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Aufenthalt­e von weniger als 72 Stunden im Ausland sind auch möglich beim Besuch von Verwandten ersten Grades, bei Sanitätsun­d Organflüge­n oder bei Dienstleis­tungen für Betreiber kritischer Infrastruk­turen. Ausnahmen gibt es unter anderem auch für Lkw-Fahrer, die nur auf der Durchreise sind, für Binnenschi­ffer und für Flugbeglei­ter.

Gibt es weiter die sogenannte „Aussteigek­arte“

Ja, einige Fluggesell­schaften geben die Karten noch aus, wie ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums in Hannover sagte. Grundsätzl­ich sei aber vorgesehen, sich digital bei den Gesundheit­sämtern zu melden. Die Behörden wollen einen schnellen Überblick haben, wer sich in Quarantäne befindet. Wer gegen die Meldepflic­ht verstößt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen, heißt es.

Wie sieht es bei Reisen im Inland aus

Sie sind grundsätzl­ich nicht verboten, sollten aber aufs Notwendigs­te beschränkt bleiben. „Wir raten davon ab, andere als dringend notwendige Reisen vorzunehme­n“, sagte Regierungs­sprecherin Anke Pörksen am Freitag. „Bleiben Sie zu Hause!“Vor dem Hintergrun­d der neuen Regeln hat das Land die Erreichbar­keit der Hotline 0511/120-6000 verlängert. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr sowie Samstag und an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 17 Uhr besetzt, teilte das Land mit.

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