Friseure müssen Kundendaten speichern
Bus- und Bahnunternehmen regeln Kontrolle der Maskenpflicht selbst
HANNOVER/STI – Friseursalons, die in Niedersachsen vom 4. Mai an wieder öffnen wollen, müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden sammeln und für drei Wochen aufbewahren. Das soll es ermöglichen, etwaige Infektionsketten nachzuvollziehen, wie aus einer geänderten Corona-Verordnung der Landesregierung vom Freitag hervorgeht. Kundinnen und Kunden, die mit der Speicherung ihrer Daten nicht einverstanden sind, sollen nicht bedient werden dürfen. Zudem gilt, dass zwischen den Kunden ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet sein muss. Die Friseurinnen und Friseure sind verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen und sich nach jedem Haarschnitt die Hände zu desinfizieren. Die Friseursalons sind seit dem 23. März geschlossen. Welche Regelungen künftig zudem gelten, lesen Sie auf
Kunden müssen ab Montag Alltagsmasken tragen. Ob dies auch für Angestellte gilt, entscheidet der Arbeitgeber.
HANNOVER – Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus gilt ab Montag, 4. Mai, eine neue Verordnung in Niedersachsen. Geregelt werden dabei die Fahrten zu den Inseln oder der Besuch bei Friseurinnen und Friseuren. Bereits von diesem Montag, 27. April, an gilt eine Pflicht zum Tragen einer sogenannten Alltagsmaske bei Fahrten in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen
Alle Kundinnen und Kunden von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und ähnlichen Einrichtungen sowie alle, die als Fahrgast ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen. Nutzer privater Pkw sowie von privaten oder gewerblichen Lkw müssen keine Alltagsmaske tragen. Alle, die sich der Maskenpflicht entziehen, verhalten sich ordnungswidrig, so Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des CoronaKrisenstab des Landes. In der nächsten Woche solle die Ordnungswidrigkeit aber noch nicht geahndet werden.
Wer ist ausgenommen
Keine Alltagsmaske müssen Personen mit Vorerkrankungen, etwa Herz- oder Lungenerkrankungen, sowie Kinder unter sechs Jahren tragen. Die Maskenpflicht betrifft auch nicht Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Zugbegleiter. Nicht erwähnt sind auch die Angestellten der Geschäfte. Das Land wolle nicht in die Hoheit des Arbeitgebers eingreifen, so Schröder.
Gehören auch Dienstleister, etwa Banken, dazu
Nein, in einer Bank und auch beim Nutzen eines Geldautomaten muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Es gilt auch hier das Hausrecht der Eigentümer.
Müssen Busfahrer kontrollieren, ob etwa Schüler die Masken tragen
Nein, so Schröder. Schüler, die keine Maske tragen oder sie sich während der Fahrt herunterreißen, werden aufgrund der Verordnung nicht des Busses verwiesen. Aber die Verkehrsbetriebe können selbst Regelungen treffen und dürfen dann gegebenenfalls ihren Kundinnen und Kunden das Betreten des Busses oder der Bahn verwehren. Hier sollten sich die Eltern informieren. Auch die Betreiber der Geschäfte können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Regelt die Verordnung, wie die Mund-Nasen-Bedeckung aussehen soll
Ja, zulässig ist laut Verordnung „jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie“. Geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbst hergestellte Masken.
Was passiert, wenn ich mit Maske Auto fahre und geblitzt werde? Kann das geahndet werden
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Pkw- oder Lkw-Fahrer ihr Gesicht nicht so verhüllen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. In aller Regel aber können Menschen, die „nur“eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, durchaus erkannt werden, so Regierungssprecherin Anke Pörksen – etwa auf einem bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gemachten Foto. Überall dort, wo das Tragen eines Mund-NasenSchutzes vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist, dürfte in der Regel ohnehin durch Fahrtenbücher oder ähnliche Dokumentationen sichergestellt sein, dass die Fahrer bei Verkehrsverstößen ermittelt werden können. In den Fällen, in denen der Fahrer weder erkennbar, noch durch ausreichende Dokumentation identifizierbar ist, aber dennoch freiwillig eine Mund-NasenBedeckung trägt, wurden die Kontrollbehörden in Niedersachsen gebeten, zunächst von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abzusehen.
Wo wurde die Verordnung außerdem verändert
Geregelt wurde die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
an Schulen. Außerdem gibt es ab Montag, 27. April, Lockerungen im Fähr- und Luftverkehr zu den Inseln. Bürger, die Ehe- oder Lebenspartner mit ersten Wohnsitz auf der Insel haben, dürfen wieder dorthin reisen. Auch Verwandte ersten Grades dürfen wieder auf die Inseln, sofern „zwingende familiäre Gründe“– etwa eine Bestattung – vorliegen.