Besuch von Angehörigen wieder zulassen
Die Infektionsgefahr für die Heime wird nicht in ein paar Wochen vorüber sein. Daher müssen die massiven Einschränkungen über einen längeren Zeitraum menschlich zu verantworten sein. Es ist sorgfältig zu überprüfen, welche tatsächlichen Auswirkungen theoretisch vielleicht korrekte Maßnahmen in der Praxis haben.
Von zuverlässigen und verantwortungsbewussten Angehörigen, die sich im Einzelzimmer oder im Freien nur um ihre eigenen Familienmitglieder kümmern, dabei Schutzkleidung tragen und die notwendigen Hygienemaßnahmen einhalten, wird kein größeres Infektionsrisiko ausgehen, als z.B. von Pflegekräften, die ein Recht darauf haben, zum Feierabend nach Hause zu gehen und dort auf Familienmitglieder im Teenager-Alter treffen können, am nächsten Tag aber wieder sehr viele Bewohner versorgen müssen. (...)
Bisher konnten Angehörige die Pflege in den Heimen unterstützen, viele von ihnen haben täglich die Pflegebedürftigen besucht, um sie psychisch zu stabilisieren, zum Trinken zu ermuntern, das Essen anzureichen und auf Spaziergängen zu begleiten.
Fazit: Angehörige in stationären Einrichtungen der Altenpflege sollten zur Unterstützung der Pflege ihrer Angehörigen wieder zugelassen werden. Natürlich müssen sie die gleichen Maßnahmen (Hygieneregeln, Abstand, Schutzkleidung) einhalten wie die professionell Pflegenden.
Pflegekräfte in Heimen müssen ausreichend Schutzkleidung
zur Verfügung haben. Die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen muss höchste Priorität haben. Dazu gehört ein bedarfsgerechter Personalschlüssel und die Verkleinerung der Wohnbereiche.
Brunhilde Becker Oldenburg
Um es gleich vorweg klarzustellen: Die Bemühungen der Pflegenden gerade jetzt unter den zum Teil unzumutbaren Bedingungen sollen hier nicht in Zweifel gestellt werden. Und ja, die Bewohner/ innen von Pflegeeinrichtungen gehören aufgrund ihres Alters und ihrer Multimorbidität
zu den Risikogruppen, die es im Rahmen der Corona Krise besonders zu schützen gilt.
Fakt ist jedoch, dass die ordnungsgemäße Versorgung einiger Bewohner/innen in manchen Pflegeheimen – und das sind durchaus nicht Einzelfälle – ohne helfende Anund Zugehörige mehr als gefährdet ist.
Zu knapp bemessene Personalschlüssel, die in Anbetracht der angespannten Personalsituation oft noch nicht einmal eingehalten werden, führten bekanntermaßen bereits vor „Corona“zur Überlastung der professionell Pflegenden. So waren es nicht selten die helfenden Angehörigen
oder auch ehrenamtlich fungierende Zugehörige (Freunde, Nachbarn etc.), die die Pflege- und Betreuungskräfte in ihrer Arbeit unterstützt haben. Meist ging es hier neben reinen Betreuungsleistungen zur psychischen Stabilisierung darum, dem angehörigen Pflegebedürftigen das Essen anzureichen und/ oder um Begleitung bei Toilettengängen.
Mit den Besuchsverboten in den Pflegeheimen einher geht jetzt die berechtigte Besorgnis der Unterversorgung (...).
Unverständlich ist (...), dass die angebotenen Unterstützungsleistungen der Angehörigen, die ihre Pflegebedürftigen
oft schon über Jahre hinweg gepflegt oder mitgepflegt haben, abgelehnt werden. Da die helfenden Angehörigen schwerpunktmäßig nur mit „ihrem“Pflegebedürftigen in Kontakt kommen, dürfte das Ansteckungsrisiko für die Bewohner/innen bei Beachtung der Hygieneregeln jedenfalls nicht höher sein als beim Einsatz von Bufdis etc., die von Zimmer zu Zimmer gehen.
Daher sollten meines Erachtens zumindest die Angehörigen, die vor Corona mindestens dreimal wöchentlich pflegeunterstützend in der Einrichtung waren, dort ab sofort wieder Zutritt erhalten.