Nichts zu rütteln an Steuerpflicht
Jäger in Oldenburg zahlen für Jagdhunde die übliche Abgabe
Jagdhunde dienen laut ihren Besitzern dem öffentlichen Interesse. Dennoch sind sie von der Hundesteuer nicht befreit – zumindest nicht in Oldenburg.
OLDENBURG – Jagdgebrauchshunde erfüllen einen wichtigen Auftrag und werden auch „im Sinne der Öffentlichkeit eingesetzt“, wie Gabriele Wenzel, Vorsitzende der Jägerschaft der Stadt Oldenburg, betont: etwa zur Beseitigung von Fallwild auf der Straße oder bei der Nachsuche von angefahrenem Wild. Aufgrund des öffentlichen Interesses, dem Jagdhunde dienen, hatte die Jägerschaft der Stadt Oldenburg 2018 die Befreiung der Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer beantragt – ohne Erfolg: Die Stadt Oldenburg lehnte den Antrag ab. Für Gabriele Wenzel jedoch kein Grund für Unmut: Es bestehe ein gutes Einvernehmen zwischen der Jägerschaft und der Stadt Oldenburg.
Anders sieht es im Umgang mit der Steuer auf Jagdgebrauchshunde im Ammerland aus. So können Jagdhundbesitzer in Edewecht und in Rastede unter bestimmten Voraussetzungen zumindest eine Steuerermäßigung um 50 Prozent beantragen. In Westerstede berät der Finanzausschuss am kommenden Montag über einen Antrag der drei Hegeringe der Gemeinde, wonach die Jagdgebrauchshunde aus Westerstede komplett von der Hundesteuer befreit werden sollen. Begründung: Zur tierschutzgerechten und ordnungsgemäßen Jagdausübung sei es erforderlich, dass gut ausgebildete Jagdgebrauchshunde zur Verfügung stünden. Eine Vielzahl von Kommunen deutschlandweit erlasse demnach auf Antrag die ortsübliche Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde.
In Oldenburg wurde die Ablehnung des Antrags der Jägerschaft seinerzeit unter anderem damit begründet, dass Hundehaltung – auch die von Jagdhunden – der privaten Lebensführung zugeordnet werde. Soweit die kommunale Satzung keine andere Regelung vorsehe, sei die Hundehaltung daher steuerpflichtig. Zudem erhebe die Stadt Oldenburg im Gegensatz zu den umliegenden Gemeinden seit 2005 keine Jagdsteuer mehr. Dies komme der Jägerschaft bereits zugute.
Die Möglichkeit der Steuerermäßigung wurde von der Stadt Oldenburg bereits 1997 abgeschafft, weshalb Jagdgebrauchshunde hier seit 1998 nicht mehr gelistet werden. Aus diesem Grund sei derzeit auch nicht feststellbar, wie hoch die Einnahmenausfälle für die Stadt Oldenburg wären, würde die Hundesteuer für Jagdhunde wegfallen.
Im Gegensatz zu Jagdgebrauchshunden sind einige Hunde in Oldenburg sehr wohl vollständig von der Hundesteuer befreit: Diensthunde kommunaler und staatlicher Stellen, Sanitäts- und Rettungshunde, Blindenhunde, Wachhunde, Artistenhunde und Hunde, die vorübergehend in Tierschutzanstalten untergebracht sind.
Und auch ermäßigte Steuersätze gibt es auf Antrag in folgenden Fällen: für Wachhunde von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen; für Hunde von Hartz IV- und Sozialhilfeempfängern sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen. Wird in letzterem Fall ein Zweithund angemeldet, entfällt jedoch die Ermäßigung für den Ersthund.