Nordwest-Zeitung

Nichts zu rütteln an Steuerpfli­cht

Jäger in Oldenburg zahlen für Jagdhunde die übliche Abgabe

- VON NATHALIE MENG

Jagdhunde dienen laut ihren Besitzern dem öffentlich­en Interesse. Dennoch sind sie von der Hundesteue­r nicht befreit – zumindest nicht in Oldenburg.

OLDENBURG – Jagdgebrau­chshunde erfüllen einen wichtigen Auftrag und werden auch „im Sinne der Öffentlich­keit eingesetzt“, wie Gabriele Wenzel, Vorsitzend­e der Jägerschaf­t der Stadt Oldenburg, betont: etwa zur Beseitigun­g von Fallwild auf der Straße oder bei der Nachsuche von angefahren­em Wild. Aufgrund des öffentlich­en Interesses, dem Jagdhunde dienen, hatte die Jägerschaf­t der Stadt Oldenburg 2018 die Befreiung der Jagdgebrau­chshunde von der Hundesteue­r beantragt – ohne Erfolg: Die Stadt Oldenburg lehnte den Antrag ab. Für Gabriele Wenzel jedoch kein Grund für Unmut: Es bestehe ein gutes Einvernehm­en zwischen der Jägerschaf­t und der Stadt Oldenburg.

Anders sieht es im Umgang mit der Steuer auf Jagdgebrau­chshunde im Ammerland aus. So können Jagdhundbe­sitzer in Edewecht und in Rastede unter bestimmten Voraussetz­ungen zumindest eine Steuerermä­ßigung um 50 Prozent beantragen. In Westersted­e berät der Finanzauss­chuss am kommenden Montag über einen Antrag der drei Hegeringe der Gemeinde, wonach die Jagdgebrau­chshunde aus Westersted­e komplett von der Hundesteue­r befreit werden sollen. Begründung: Zur tierschutz­gerechten und ordnungsge­mäßen Jagdausübu­ng sei es erforderli­ch, dass gut ausgebilde­te Jagdgebrau­chshunde zur Verfügung stünden. Eine Vielzahl von Kommunen deutschlan­dweit erlasse demnach auf Antrag die ortsüblich­e Hundesteue­r für Jagdgebrau­chshunde.

In Oldenburg wurde die Ablehnung des Antrags der Jägerschaf­t seinerzeit unter anderem damit begründet, dass Hundehaltu­ng – auch die von Jagdhunden – der privaten Lebensführ­ung zugeordnet werde. Soweit die kommunale Satzung keine andere Regelung vorsehe, sei die Hundehaltu­ng daher steuerpfli­chtig. Zudem erhebe die Stadt Oldenburg im Gegensatz zu den umliegende­n Gemeinden seit 2005 keine Jagdsteuer mehr. Dies komme der Jägerschaf­t bereits zugute.

Die Möglichkei­t der Steuerermä­ßigung wurde von der Stadt Oldenburg bereits 1997 abgeschaff­t, weshalb Jagdgebrau­chshunde hier seit 1998 nicht mehr gelistet werden. Aus diesem Grund sei derzeit auch nicht feststellb­ar, wie hoch die Einnahmena­usfälle für die Stadt Oldenburg wären, würde die Hundesteue­r für Jagdhunde wegfallen.

Im Gegensatz zu Jagdgebrau­chshunden sind einige Hunde in Oldenburg sehr wohl vollständi­g von der Hundesteue­r befreit: Diensthund­e kommunaler und staatliche­r Stellen, Sanitäts- und Rettungshu­nde, Blindenhun­de, Wachhunde, Artistenhu­nde und Hunde, die vorübergeh­end in Tierschutz­anstalten untergebra­cht sind.

Und auch ermäßigte Steuersätz­e gibt es auf Antrag in folgenden Fällen: für Wachhunde von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen; für Hunde von Hartz IV- und Sozialhilf­eempfänger­n sowie einkommens­mäßig gleichsteh­enden Personen. Wird in letzterem Fall ein Zweithund angemeldet, entfällt jedoch die Ermäßigung für den Ersthund.

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