Vater kommt mit Bewährungsstrafe davon
26-jähriger Dötlinger schüttelt Baby – Kind bleibt schwerst behindert
D=TLINGEN/OLDEN;<:G – Er hat seinen kleinen Sohn halbtot geschüttelt. Doch ins Gefängnis muss der Vater des Jungen aus Dötlingen nicht. Das Urteil des Oldenburger Landgerichtes – zwei Jahre Haft auf Bewährung – ist rechtskräftig geworden. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Revision des Urteils. Das bestätigte die Behörde am Montag.
Im Verfahren hatte die Anklagebehörde noch vier Jahre Gefängnis für den 26-jährigen Angeklagten gefordert – vor allem aus generalpräventiven Gründen. Wer so etwas mit einem Kind mache, werde hart bestraft, so die Botschaft.
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hatte das Urteil gut begründet. Unter anderem auch deswegen verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Revision. Das Urteil hätte theoretisch auch ganz anders ausfallen können. „Was ist gerecht? Kann in dem Fall überhaupt Gerechtigkeit hergestellt werden“, hatte Richterin Blohm in der Urteilsbegründung gefragt. Der Angeklagte muss damit leben, dass sein kleiner Sohn ein Leben lang schwerst geistig und körperlich behindert bleibt.
Die Kammer sprach den Angeklagten unter anderem wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn Siechtum, Lähmung oder dauerhafte neurologische Schäden Folgen der Tat sind. Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte von diesen möglichen Folgen wusste oder sie gar beabsichtigt hatte. Der Angeklagte, der aus gut bürgerlichen Verhältnissen stammt, sei überfordert gewesen, so die Richterin.
Das hatte die Staatsanwaltschaft auch so gesehen, sich aber eine höhere (Gefängnis-) Strafe vorgestellt. Aber der Strafvollzug würde im vorliegenden Fall auch nichts nützen, hatte die Vorsitzende ausgeführt. Die Urteilsbegründung hat die Staatsanwaltschaft letztlich überzeugt. Einen möglichen Erfolg einer Revision sah sie nicht. Deswegen ließ sie das Urteil rechtskräftig werden. Neben den zwei Jahren Haft auf Bewährung ist der Angeklagte zu einem Schmerzensgeld von 400000 Euro verurteilt worden.