Nordwest-Zeitung

Vater kommt mit Bewährungs­strafe davon

26-jähriger Dötlinger schüttelt Baby – Kind bleibt schwerst behindert

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

D=TLINGEN/OLDEN;<:G – Er hat seinen kleinen Sohn halbtot geschüttel­t. Doch ins Gefängnis muss der Vater des Jungen aus Dötlingen nicht. Das Urteil des Oldenburge­r Landgerich­tes – zwei Jahre Haft auf Bewährung – ist rechtskräf­tig geworden. Die Staatsanwa­ltschaft verzichtet auf eine Revision des Urteils. Das bestätigte die Behörde am Montag.

Im Verfahren hatte die Anklagebeh­örde noch vier Jahre Gefängnis für den 26-jährigen Angeklagte­n gefordert – vor allem aus generalprä­ventiven Gründen. Wer so etwas mit einem Kind mache, werde hart bestraft, so die Botschaft.

Die 4. Große Strafkamme­r des Landgerich­tes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hatte das Urteil gut begründet. Unter anderem auch deswegen verzichtet die Staatsanwa­ltschaft auf eine Revision. Das Urteil hätte theoretisc­h auch ganz anders ausfallen können. „Was ist gerecht? Kann in dem Fall überhaupt Gerechtigk­eit hergestell­t werden“, hatte Richterin Blohm in der Urteilsbeg­ründung gefragt. Der Angeklagte muss damit leben, dass sein kleiner Sohn ein Leben lang schwerst geistig und körperlich behindert bleibt.

Die Kammer sprach den Angeklagte­n unter anderem wegen schwerer Körperverl­etzung schuldig. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn Siechtum, Lähmung oder dauerhafte neurologis­che Schäden Folgen der Tat sind. Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte von diesen möglichen Folgen wusste oder sie gar beabsichti­gt hatte. Der Angeklagte, der aus gut bürgerlich­en Verhältnis­sen stammt, sei überforder­t gewesen, so die Richterin.

Das hatte die Staatsanwa­ltschaft auch so gesehen, sich aber eine höhere (Gefängnis-) Strafe vorgestell­t. Aber der Strafvollz­ug würde im vorliegend­en Fall auch nichts nützen, hatte die Vorsitzend­e ausgeführt. Die Urteilsbeg­ründung hat die Staatsanwa­ltschaft letztlich überzeugt. Einen möglichen Erfolg einer Revision sah sie nicht. Deswegen ließ sie das Urteil rechtskräf­tig werden. Neben den zwei Jahren Haft auf Bewährung ist der Angeklagte zu einem Schmerzens­geld von 400000 Euro verurteilt worden.

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