NETZWERK PRO BEWEIS
Doch die Rechtsmedizin
ist nicht nur für die Obduktion von Leichen zuständig. Weitere Aufgaben der Mitarbeiter des Instituts sind: Sachverständigentätigkeiten bei Gericht, beispielsweise bei Alkoholfahrten, studentische Lehre an der Universität Oldenburg sowie Fortbildung und Schulung von Ärzten, Polizei oder Justiz.
„Wir untersuchen
pro Jahr auch rund 150 Geschädigte“, sagt Sarah Stockhausen. Opfer von Kindesmissbrauch, Sexualdelikten, oder körperlicher Gewalt kämen ins Institut. „Sie kommen größtenteils mit der Polizei oder können sich als Betroffene von häuslicher und/oder sexueller Gewalt auch selbstständig im Rahmen des Projektes Netzwerk ,Pro Beweis‘ untersuchen lassen.“
Das Netzwerk
Pro Beweis gibt es bereits seit 2012 und es wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert, sagt Sarah Stockhausen, die unter anderem auch in Oldenburg für das Projekt zuständig ist. Koordiniert wird es vom Institut für Rechtsmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).
„Betroffene von
häuslicher und/oder sexueller Gewalt, die sich nicht sofort entscheiden können, zum Beispiel ihre Partner oder Familienangehörige anzuzeigen, können sich freiwillig polizeiunabhängig untersuchen lassen“, sagt Stockhausen. „So werden die Spuren gesichert und Befunde dokumentiert.“
In Niedersachsen
gibt es bislang 37 Untersuchungsstellen – im Institut für Rechtsmedizin in Hannover und der Außenstelle in Oldenburg sowie in teilnehmenden Partnerkliniken. „Die Ärzte werden von uns regelmäßig geschult und die Partnerkliniken werden mit entsprechenden Materialien ausgestattet.“Die Untersuchung ist kostenfrei für die Betroffenen und die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Wichtig dabei ist, dass die Befunde gerichtsverwertbar dokumentiert werden. Bis einschließlich 2018 gab es Niedersachsenweit bereits mehr als 850 Untersuchungen. In Oldenburg ist das Evangelische Krankenhaus Partnerklinik im Netzwerk Pro Beweis.
→@ Mehr Infos im Internet unter www.probeweis.de