Nordwest-Zeitung

Drei ,ahre Gef-ngnis f.r Ant-n/er

Passanten in der Innenstadt Geldbörse gestohlen – Auf Opfer eingestoch­en

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Im Prozess gegen den 24 Jahre alten Flüchtling aus dem Irak, der sich wegen Diebstahls durch Antanzen, gefährlich­er Körperverl­etzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibea­mte vor dem Oldenburge­r Amtsgerich­t verantwort­en musste, ist der Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte in der Oldenburge­r Innenstadt Passanten die Geldbörsen gestohlen. Dazu nutzte er zumindest in einem Fall das sogenannte Antanzen, um sein Opfer abzulenken und dicht an es heranzukom­men.

Bemerkten die Geschädigt­en den Diebstahl, war es schon zu spät gewesen. In einem Fall allerdings hatte ein Opfer den 24-Jährigen zur Rede gestellt. Auf diesen Zeugen stach der Angeklagte dann mit einem spitzen Gegenstand ein. Zwei junge Frauen, denen ein Rucksack gestohlen worden war, konnten den Angeklagte­n genau beschreibe­n. So war es am 13. Januar dieses Jahres zu einer ersten Festnahme gekommen. Auf dem Revier hatte der Angeklagte dann noch versucht, einen Polizeibea­mten von hinten in die Beine zu treten. Der Beamte war rechtzeiti­g von einem Kollegen gewarnt worden, so dass er dem Tritt ausweichen konnte. Weil es aber noch für keinen Haftbefehl ausreichte, wurde der Angeklagte vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.

Das war am Morgen des 13. Januar. Am Nachmittag des selben Tages stahl der Angeklagte dann in einem Elektronik­markt ein Handy. Seitdem sitzt er nun in Haft. Aufgrund des Urteils bleibt er dort auch.

Die Verteidigu­ng hatte auf Freispruch plädiert. Nichts sei bewiesen, der Angeklagte am Ende unschuldig. Doch davon wollte das Gericht nichts wissen. Die sicheren Feststellu­ngen reichten aus, um den Angeklagte­n zu verurteile­n. Zu Beginn des Verfahrens hatte der Verteidige­r des Angeklagte­n einen Befangenhe­itsantrag gegen den Vorsitzend­en Richter gestellt. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Es ist nun zu erwarten, dass die Verteidigu­ng Berufung gegen das Urteil einlegt. Dann müsste der Fall vor dem Oldenburge­r Landgerich­t als Berufungsi­nstanz neu aufgerollt werden.

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