Drei ,ahre Gef-ngnis f.r Ant-n/er
Passanten in der Innenstadt Geldbörse gestohlen – Auf Opfer eingestochen
OLDENBURG – Im Prozess gegen den 24 Jahre alten Flüchtling aus dem Irak, der sich wegen Diebstahls durch Antanzen, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte vor dem Oldenburger Amtsgericht verantworten musste, ist der Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte in der Oldenburger Innenstadt Passanten die Geldbörsen gestohlen. Dazu nutzte er zumindest in einem Fall das sogenannte Antanzen, um sein Opfer abzulenken und dicht an es heranzukommen.
Bemerkten die Geschädigten den Diebstahl, war es schon zu spät gewesen. In einem Fall allerdings hatte ein Opfer den 24-Jährigen zur Rede gestellt. Auf diesen Zeugen stach der Angeklagte dann mit einem spitzen Gegenstand ein. Zwei junge Frauen, denen ein Rucksack gestohlen worden war, konnten den Angeklagten genau beschreiben. So war es am 13. Januar dieses Jahres zu einer ersten Festnahme gekommen. Auf dem Revier hatte der Angeklagte dann noch versucht, einen Polizeibeamten von hinten in die Beine zu treten. Der Beamte war rechtzeitig von einem Kollegen gewarnt worden, so dass er dem Tritt ausweichen konnte. Weil es aber noch für keinen Haftbefehl ausreichte, wurde der Angeklagte vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.
Das war am Morgen des 13. Januar. Am Nachmittag des selben Tages stahl der Angeklagte dann in einem Elektronikmarkt ein Handy. Seitdem sitzt er nun in Haft. Aufgrund des Urteils bleibt er dort auch.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Nichts sei bewiesen, der Angeklagte am Ende unschuldig. Doch davon wollte das Gericht nichts wissen. Die sicheren Feststellungen reichten aus, um den Angeklagten zu verurteilen. Zu Beginn des Verfahrens hatte der Verteidiger des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Es ist nun zu erwarten, dass die Verteidigung Berufung gegen das Urteil einlegt. Dann müsste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt werden.