Petersen darf heute doch spielen
DFB-Bundesgericht annulliert umstrittenen Platzverweis des Freiburgers
FRANKFURT/FREIBURG/DPA/SID – Torjäger Nils Petersen vom SC Freiburg hat mit seinem Einspruch gegen die vieldiskutierte Gelb-Rote Karte doch noch Recht bekommen und darf an diesem Samstag gegen den VfL Wolfsburg (15.30 Uhr) auflaufen. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) annullierte am Freitag den Platzverweis aus der Partie der Breisgauer bei Schalke 04 und gab der Berufung des Stürmers statt.
Der 29-jährige Petersen hatte am vergangenen Wochenende bei der 0:2-Niederlage der Freiburger auf Schalke in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten.
Der Einspruch wurde von Petersen damit begründet, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei. Das DFBBundesgericht folgte dieser Argumentation und kassierte Mit Einspruch Nils Petersen erfolgreich:
damit die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das den Protest am Mittwoch abgewiesen hatte.
„Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt“, sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Achim Späth.
Eine Spielwiederholung ist nur auf Einspruch eines Vereins innerhalb der Frist des Paragraphen 17 der DFBRechtsund Verfahrensordnung möglich. Die Frist ist allerdings längst abgelaufen.