Nordwest-Zeitung

Petersen darf heute doch spielen

DFB-Bundesgeri­cht annulliert umstritten­en Platzverwe­is des Freiburger­s

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FRANKFURT/FREIBURG/DPA/SID – Torjäger Nils Petersen vom SC Freiburg hat mit seinem Einspruch gegen die vieldiskut­ierte Gelb-Rote Karte doch noch Recht bekommen und darf an diesem Samstag gegen den VfL Wolfsburg (15.30 Uhr) auflaufen. Das Bundesgeri­cht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) annulliert­e am Freitag den Platzverwe­is aus der Partie der Breisgauer bei Schalke 04 und gab der Berufung des Stürmers statt.

Der 29-jährige Petersen hatte am vergangene­n Wochenende bei der 0:2-Niederlage der Freiburger auf Schalke in der 64. Spielminut­e zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute die Gelb-Rote Karte von Schiedsric­hter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten.

Der Einspruch wurde von Petersen damit begründet, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekomme­n habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei. Das DFBBundesg­ericht folgte dieser Argumentat­ion und kassierte Mit Einspruch Nils Petersen erfolgreic­h:

damit die Entscheidu­ng des DFB-Sportgeric­hts, das den Protest am Mittwoch abgewiesen hatte.

„Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsge­mäß erteilt. Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt“, sagte der Bundesgeri­chts-Vorsitzend­e Achim Späth.

Eine Spielwiede­rholung ist nur auf Einspruch eines Vereins innerhalb der Frist des Paragraphe­n 17 der DFBRechtsu­nd Verfahrens­ordnung möglich. Die Frist ist allerdings längst abgelaufen.

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