Einschreiten!
Wut und Empörung sind groß. Das Urteil des Bundesgerichtshofes trifft auf wenig Verständnis. Weil sich zwei Halbstarke auf dem Berliner Kudamm ein Autorennen geliefert hatten, mit 160 Stundenkilometern über den Boulevard rasten, musste ein Unbeteiligter sterben. Die Justiz in der Hauptstadt verurteilte die Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafen und setzte ein Zeichen, das bundesweit Beachtung fand.
Dass der BGH in Karlsruhe die Entscheidung wieder aufhebt, sorgt für heftige Kritik. Handelten die beiden Raser nur fahrlässig, oder haben sie den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen? Die obersten Richter wollen keinen Vorsatz erkennen, beklagen auch rechtliche Mängel ihrer Kollegen in erster Instanz. Das Berliner Landgericht muss den Fall nun erneut aufrollen. Gut möglich, dass die Täter mit einer milderen Strafe rechnen können. Fahrlässige Tötung statt Mord, ein paar Jahre Haft statt lebenslang – ein Strafmaß, das angesichts der verheerenden Folgen für Diskussionen sorgt. Weil in der Vergangenheit die gefährliche Raserei mit tödlichen Folgen immer wieder bagatellisiert worden war und Täter mit milden Geldstrafen oder niedrigen Bewährungsstrafen davongekommen sind, die Autorennen in den Städten immer mehr zugenommen haben, hat der Gesetzgeber inzwischen reagiert.
Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet oder schwer verletzt, kann bis zu zehn Jahre ins Gefängnis geschickt werden. Allein die Teilnahme an illegalen Rennen ist strafbar. Höchste Zeit, dass gegen solche verantwortungslosen Fahrer härter vorgegangen wird. Das Karlsruher Urteil ist kein Freibrief für die Raser. Die Berliner Richter sollten bei Wiedervorlage ein erneutes Zeichen setzen. Doch nicht nur die Justiz ist hier gefordert. Die Polizei muss solche Rennen konsequent verfolgen.
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