Nordwest-Zeitung

Einschreit­en!

- VON ANDREAS HERHOLZ, BÜRO BERLIN

Wut und Empörung sind groß. Das Urteil des Bundesgeri­chtshofes trifft auf wenig Verständni­s. Weil sich zwei Halbstarke auf dem Berliner Kudamm ein Autorennen geliefert hatten, mit 160 Stundenkil­ometern über den Boulevard rasten, musste ein Unbeteilig­ter sterben. Die Justiz in der Hauptstadt verurteilt­e die Raser wegen Mordes zu lebenslang­er Haftstrafe­n und setzte ein Zeichen, das bundesweit Beachtung fand.

Dass der BGH in Karlsruhe die Entscheidu­ng wieder aufhebt, sorgt für heftige Kritik. Handelten die beiden Raser nur fahrlässig, oder haben sie den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen? Die obersten Richter wollen keinen Vorsatz erkennen, beklagen auch rechtliche Mängel ihrer Kollegen in erster Instanz. Das Berliner Landgerich­t muss den Fall nun erneut aufrollen. Gut möglich, dass die Täter mit einer milderen Strafe rechnen können. Fahrlässig­e Tötung statt Mord, ein paar Jahre Haft statt lebenslang – ein Strafmaß, das angesichts der verheerend­en Folgen für Diskussion­en sorgt. Weil in der Vergangenh­eit die gefährlich­e Raserei mit tödlichen Folgen immer wieder bagatellis­iert worden war und Täter mit milden Geldstrafe­n oder niedrigen Bewährungs­strafen davongekom­men sind, die Autorennen in den Städten immer mehr zugenommen haben, hat der Gesetzgebe­r inzwischen reagiert.

Wer bei einem verbotenen Straßenren­nen einen Menschen tötet oder schwer verletzt, kann bis zu zehn Jahre ins Gefängnis geschickt werden. Allein die Teilnahme an illegalen Rennen ist strafbar. Höchste Zeit, dass gegen solche verantwort­ungslosen Fahrer härter vorgegange­n wird. Das Karlsruher Urteil ist kein Freibrief für die Raser. Die Berliner Richter sollten bei Wiedervorl­age ein erneutes Zeichen setzen. Doch nicht nur die Justiz ist hier gefordert. Die Polizei muss solche Rennen konsequent verfolgen.

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