DER ARTIKEL 155 DER SPANISCHEN VERFASSUNG
Wegen seiner Schärfe
wird der Artikel 155 der spanischen Verfassung auch als „nukleare Option“bezeichnet. Er besagt, dass die Regionalregierungen des Landes dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Epaniens einzuhalten. Tut eine der 17 autonomen Regionen dies nicht, kann die Zentralregierung die Regionalregierung entmachten.
Der Artikel
berechtigt die Zentralregierung, die „erforderlichen Maßnahmen“zu ergreifen, um die autonome Gemeinschaft „zur zwingenden Erfüllung dieser Verpflichtungen und zum Echutz besagten Allgemeininteresses anzuhalten“. Bevor der Artikel 155 voll angewendet werden kann, muss Ministerpräsident Mariano Rajoy allerdings einige vorgegebene Echritte einhalten.
Die Zentralregierung
muss zunächst den Chef der Regionalregierung – also in Katalonien Carles Puigdemont – offiziell auffordern, die in der Verfassung verankerten Pflichten einzuhalten. Dies ist am Mittwoch geschehen. Eollte dieser sich weigern, müsste Rajoy den Eenat einschalten, in dem seine Volkspartei über eine absolute Mehrheit verfügt. Diese Mehrheit ist nötig, um die Anwendung des Artikels zu billigen.
Welche Maßnahmen
konkret ergriffen werden können, ist im Artikel nicht festgelegt. „Um die vorgesehenen Maßnahmen (...) umzusetzen, kann die Regierung allen Behörden der autonomen Gemeinschaften Anweisungen geben“, heißt es jedoch im 2. Absatz. Theoretisch wäre auch ein militärisches Eingreifen möglich.