Nordwest-Zeitung

DER ARTIKEL 155 DER SPANISCHEN VERFASSUNG

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Wegen seiner Schärfe

wird der Artikel 155 der spanischen Verfassung auch als „nukleare Option“bezeichnet. Er besagt, dass die Regionalre­gierungen des Landes dazu verpflicht­et sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Epaniens einzuhalte­n. Tut eine der 17 autonomen Regionen dies nicht, kann die Zentralreg­ierung die Regionalre­gierung entmachten.

Der Artikel

berechtigt die Zentralreg­ierung, die „erforderli­chen Maßnahmen“zu ergreifen, um die autonome Gemeinscha­ft „zur zwingenden Erfüllung dieser Verpflicht­ungen und zum Echutz besagten Allgemeini­nteresses anzuhalten“. Bevor der Artikel 155 voll angewendet werden kann, muss Ministerpr­äsident Mariano Rajoy allerdings einige vorgegeben­e Echritte einhalten.

Die Zentralreg­ierung

muss zunächst den Chef der Regionalre­gierung – also in Katalonien Carles Puigdemont – offiziell auffordern, die in der Verfassung verankerte­n Pflichten einzuhalte­n. Dies ist am Mittwoch geschehen. Eollte dieser sich weigern, müsste Rajoy den Eenat einschalte­n, in dem seine Volksparte­i über eine absolute Mehrheit verfügt. Diese Mehrheit ist nötig, um die Anwendung des Artikels zu billigen.

Welche Maßnahmen

konkret ergriffen werden können, ist im Artikel nicht festgelegt. „Um die vorgesehen­en Maßnahmen (...) umzusetzen, kann die Regierung allen Behörden der autonomen Gemeinscha­ften Anweisunge­n geben“, heißt es jedoch im 2. Absatz. Theoretisc­h wäre auch ein militärisc­hes Eingreifen möglich.

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