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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
OLDENBURG – Rechtskräftig geworden ist das Urteil gegen den 58 Jahre alten Mann aus Oldenburg, der am 15. September vergangenen Jahres in seinem Wohnhaus am Scheideweg seine im Rollstuhl sitzende Ehefrau mit 23 Messerstichen umgebracht hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Mittwoch Richter Frederik Franz, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes.
Wie berichtet, hatte die Oldenburger Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann den Angeklagten im April dieses Jahres zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer hatte die Tat als Totschlag im Affekt gewertet. Die als „traurig“eingestufte Ehe des Paares war von der Erkrankung der Ehefrau überschattet gewesen. Verbitterung machte sich breit. Der Angeklagte, ein früherer Fahrschullehrer, hatte dem nichts entgegenzusetzen, zumal er selbst erkrankte.
Streit, Vorhaltungen, Kränkungen und Trennungsabsichten waren an der Tagesordnung. Häufig war die Polizei im Haus. Ein Selbstmordversuch des Angeklagten war gescheitert. Am Tattag eskalierte die Situation. Den Feststellungen zufolge war die Lage für den Angeklagten unerträglich geworden. Als seine Frau erneut die Polizei anrief, stach der 58-Jährige wie von Sinnen auf seine Frau ein.
Das Gericht hatte in dem erneuten Anruf bei der Polizei einen Schlüsselreiz gesehen. Deswegen wurde die Tat auch als Totschlag im Affekt gewertet und der Angeklagte zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Trotz der Abmilderung des Tatgeschehens zugunsten des Angeklagten war dieser mit dem Urteil aber nicht einverstanden gewesen. Er wollte noch weniger Strafe erreichen und legte Revision gegen das Urteil ein, allerdings ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Der BGH hatte an dem Urteil nichts auszusetzen gehabt. Deswegen wurde die Revision des Angeklagten auch als unbegründet verworfen.