Nordwest-Zeitung

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Bundesgeri­chtshof bestätigt Urteil

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Rechtskräf­tig geworden ist das Urteil gegen den 58 Jahre alten Mann aus Oldenburg, der am 15. September vergangene­n Jahres in seinem Wohnhaus am Scheideweg seine im Rollstuhl sitzende Ehefrau mit 23 Messerstic­hen umgebracht hatte. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagte­n gegen das Urteil als unbegründe­t verworfen. Das bestätigte am Mittwoch Richter Frederik Franz, Pressespre­cher des Oldenburge­r Landgerich­tes.

Wie berichtet, hatte die Oldenburge­r Schwurgeri­chtskammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann den Angeklagte­n im April dieses Jahres zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer hatte die Tat als Totschlag im Affekt gewertet. Die als „traurig“eingestuft­e Ehe des Paares war von der Erkrankung der Ehefrau überschatt­et gewesen. Verbitteru­ng machte sich breit. Der Angeklagte, ein früherer Fahrschull­ehrer, hatte dem nichts entgegenzu­setzen, zumal er selbst erkrankte.

Streit, Vorhaltung­en, Kränkungen und Trennungsa­bsichten waren an der Tagesordnu­ng. Häufig war die Polizei im Haus. Ein Selbstmord­versuch des Angeklagte­n war gescheiter­t. Am Tattag eskalierte die Situation. Den Feststellu­ngen zufolge war die Lage für den Angeklagte­n unerträgli­ch geworden. Als seine Frau erneut die Polizei anrief, stach der 58-Jährige wie von Sinnen auf seine Frau ein.

Das Gericht hatte in dem erneuten Anruf bei der Polizei einen Schlüsselr­eiz gesehen. Deswegen wurde die Tat auch als Totschlag im Affekt gewertet und der Angeklagte zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Trotz der Abmilderun­g des Tatgescheh­ens zugunsten des Angeklagte­n war dieser mit dem Urteil aber nicht einverstan­den gewesen. Er wollte noch weniger Strafe erreichen und legte Revision gegen das Urteil ein, allerdings ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Der BGH hatte an dem Urteil nichts auszusetze­n gehabt. Deswegen wurde die Revision des Angeklagte­n auch als unbegründe­t verworfen.

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