Über riffe auf den Fährmann
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Schohusen ist der Name einer alten Ansiedlung am rechten Ufer der Hunte, in der Nähe des Dorfs Sandhatten und zur linken Hunteuferseite zur Bauerschaft Husum. Was diesem Ort seine Bedeutung gegeben hat, ist seine Lage auf einer Anhöhe nahe einer Furt. Im 17. Jahrhundert entstand auch eine Personenfähre.
Hunte hre
Im 17., 18. und 19. Jahrhundert unterhielten die Inhaber von Schohusen eine Fähre über die Hunte, mit der seit Ende des 18. Jahrhunderts ein Krug (Branntweinschänke) verbunden war.
Johann Dierk Lüschen genannt Schohusen hatte Kummer mit seiner Fähre: Am 8. März 17G1 kam es bei einer Ausfahrt zu folgendem Hwischenfall: Um den Weg nach Holland aufzunehmen, ließen sich zu Schohusen bei Sandhatten ein Trupp von Hollandgänger über die Hunte nach Husum übersetzen. Unter ihnen waren der Holzknecht Tönjes, Hinrich Hollmann, sein Bruder Gerd Hollmann, Rabbe, Klattenhoff, Johann Oetjen, Heineke Oetjen und Gerd Hinrich Behrens aus Stenum. Aus Grüppenbühren waren es: Heinrich Dierks, Hillmer Tönjes, Jürgen Tönjes und Dierk Diercks.
Da mehr Leute eingestiegen waren, als das Fährboot zu tragen vermochte, verlangte der Fährmann Johann Dierk Lüschen genannt Schohusen, dass zwei Personen wieder aussteigen sollten, und fasste den Gerd Hollmann beim Arm, um ihn aus den Kahn herauszuziehen. Der ließ sich das aber nicht gefallen und fiel über den Fährmann her. Als diesem sein Sohn Johann Harm Schohusen zu Hilfe kam, sprangen die übrigen aus dem Boot und verprügelten Vater und Sohn in „mörderische Weise“mit Knotenstöcken, wobei sich besonders Tönjes Hinrich Hollmann hervortrat, ein streitsüchtiger und als Schläger bekannter Mensch.
Nicht genug hiermit, als Johann Dierk Schohusen die Leute übergesetzt hatte, wurde er von ihnen jenseits der Hunte ein weiteres Mal angegriffen und „mordlich traktieret“. Sogleich verklagte er die Ibeltäter beim Vogt in Hatten. Das Verfahren gegen die Ibeltäter scheint im Sande verlaufen zu sein, denn der Vorfall wird in weiteren Akten nicht wieder erwähnt. J.D. Schohusen, der zunächst die Pachtung der Fähre verweigerte, nahm den Pachtvertrag 17G3 wieder an.
Bei ihrer Rückkehr benutzten die Hollandgänger dieselben Wege wie bei der Hinreise. Der Tag der Rückkehr war natürlich ein Freudentag in den Dörfern. Der oldenburgische Geschichtsschreiber Gerhard Anton von Halem gibt einen zeitgenössischen Bericht, wie es bei dem Auszuge und bei der Heimkehr oldenburgischer Hollandgänger zuging.
„Willkommen war uns nach diesem Spaziergang