Nordwest-Zeitung

Keine Gefahr durch Nashorn, Elefant & Co.

Aktionsbün­dnis fordert von Städtetag Stellungna­hme gegen kommunale Wildtierve­rbote

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OLDENBURG/NIG – Der Streit zwischen Schaustell­ern und Tierschütz­ern um Wildtiere im Zirkus geht seit einiger Zeit in eine neue Runde. Das Aktionsbün­dnis „Tiere gehören zum Circus“hat sich deshalb jetzt mit einem offenen Brief an den Deutschen Städtetag gewandt. Hintergrun­d ist unter anderem der Vorstoß der Grünen im Rat der Stadt Oldenburg, Zirkusse mit Wildtieren aus Gründen der Gefahrenab­wehr nicht mehr auf öffentlich­en Flächen gastieren zu lassen. Nach Ansicht des Vorsitzend­en von „Tiere gehören zum Circus“, Dr. Daniel Burow, ist dies ein offenkundi­ger Versuch, die geltende Rechtslage auszuhebel­n.

Einem Zirkus, der über die tierschutz­rechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, dürfen Kommunen keine Vorführung­en aus tierschutz­rechtliche­n Gründen verbieten. Zu diesem Urteil kam im März das Oberlandes­gericht Lüneburg und später das Oberverwal­tungsgeric­ht Greifswald. Ein juristisch­es Gutachten aus dem Frühjahr, dass die damalige Landestier­schutzbeau­ftragte von Baden Württember­g, Dr. Cornelie Jäger, in Auftrag gab, rät Kommunen, sich bei Verbotsbeg­ründungen deshalb künftig auf die Gefahrenab­wehr zu berufen.

„Abgesehen davon, dass die Begründung offensicht­lich vorgeschob­en ist, hält sie auch einer inhaltlich­en Prüfung nicht stand“, ist Burow überzeugt. „Großwildti­ere wie Elefanten, Nashörner oder Flusspferd­e, die von einem Wildtierve­rbot im Zirkus betroffen wären, sind mangels Vorkommnis­sen in keinem einzigen deutschen Bundesland auf den Listen gefährlich­er Tierarten geführt. Die Unfallzahl­en durch Wildtierha­ltung werden bei weitem dominiert durch die Reptilien in Privathaus­halten. Unfälle mit Zirkustier­en spielen praktisch keine Rolle.“

Von einer Gefährdung der öffentlich­en Sicherheit durch die Wildtierha­ltung im Zirkus könne deshalb keine Rede sein. „Hier wird ein Problem konstruier­t, das nachweisli­ch keines ist“, so Burow.

Garant für eine sichere Tierhaltun­g im Zirkus, ist laut Burows ein intensives Vertrauens­verhältnis zwischen Mensch und Tier. „Tierlehrer sind Fachleute, die ihre Tiere von klein auf kennen. Deshalb ist es nicht überrasche­nd, dass gefährlich­e Zwischenfä­lle im Wesentlich­en bei privaten Haustierha­ltern auftreten, nicht aber im profession­ellen Tierhaltun­gsbetrieb Zirkus.“

Das Aktionsbün­dnis bittet den Deutschen Städtetag deshalb, sich auf Basis der geltenden Rechtsprec­hung zu kommunalen Wildtierve­rboten klar zu positionie­ren. „Zirkusunte­rnehmen sind kleine und mittlere Betriebe, die auf Rechtssich­erheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angewiesen sind“, begründet Burow. „Für sie ist es zermürbend und existenzbe­drohend, regelmäßig in rechtliche Auseinande­rsetzungen mit Kommunen verwickelt zu sein. Nicht zuletzt nehmen Wildtierve­rbote den Bürgern auch ein nach wie vor beliebtes kulturelle­s Angebot in ihren Städten.“Dabei beruft sich das Bündnis auch auf eine Petition, die der Circus Krone kürzlich in Bayern durch geführt hat. Dort sprachen sich demnach über 50000 Menschen gegen kommunale Wildtierve­rbote aus.

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