Die ELSTER-Webseite in neuem Gewand
Elektronische Steuererklärung einfach und bürgerfreundlich
For&se&zung Inkasso Neben seiner besonderen Erwähnung in den Berufsordnungen findet die ärztliche Schweigepflicht auch in den Strafgesetzen Berücksichtigung. Strafbar handeln Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker oder andere Angehörige eines anderen Heilberufes, wenn sie unbefugt ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, Dritten gegenüber offenbaren. Aus diesem Grunde bedarf es der Zustimmung durch den Patienten, sofern der Arzt im Zuge seines Debitorenmanagements seine Forderung zur Einziehung an einen Dritten übergeben will. Die Abtretung einer Honorarforderung an einen Dritten setzt bei Minderjährigen in diesem Zusammenhang regelmäßig das Einverständnis beider(!) Elternteile voraus. Gesundheitsdaten unterliegen auch datenschutzrechtlich einer besonderen Handhabung. Personenbezogene Daten dürfen in diesem Zusammenhang nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit das Gesetz dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Somit bedarf es auch aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich der Zustimmung des betroffenen Patienten, wenn der Arzt seine Forderung im Zuge seines Debitorenmanagements einem Dritten zum Einzug überlassen will. Der neu konzipierte Webauftritt der elektronischen Steuererklärung ist seit 25. Juli freigeschaltet.
Unter dem Vorsitz von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hatten kürzlich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf ihrer Jahreskonferenz beschlossen, ELSTER weiterzuentwickeln und zu verbessern. Die bisherigen ELSTER-Webseiten und das ElsterOnline-Portal werden zu einem gemeinsamen Internetauftritt zusammengeführt. Der private Bereich nach dem Login des Anwenders heißt dann „Mein ELSTER – Ihr OnlineFinanzamt“und wird deutlich benutzerfreundlicher.
Der Registrierungsprozess wurde beispielsweise neu strukturiert. Der gesamte Ablauf wird dem Benutzer nun vorab kurz und übersichtlich erklärt. Zusätzlich wurde eine sogenannte Fortschrittsanzeige eingeführt, die es dem Benutzer ermöglicht, den jeweiligen Prozessschritt nachzuvollziehen. Das neue „Cockpit“, die Startseite im „privaten Bereich“, bietet eine Auswahl an Profilen, aus der sich der Benutzer das passende auswählen kann. Er bekommt anschließend die wichtigsten Formulare gleich auf der Startseite angezeigt, ohne diese suchen zu müssen. Bei Privatanwendern etwa sind dies die Einkommensteuerklärung und der Einspruch.
„Die Abgabe von Steuererklärungen und die Nutzung weiterer OnlineDienste der Steuerverwaltung, etwa der Belegabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung, werden durch die Überarbeitung des Layouts, der Benutzerführung und des Hilfesystems ebenfalls erleichtert“, informierte der Finanzminister, der zugleich Bevollmächtigter für E-Government und Informationstechnologie des Landes (CIO) ist. So wurden in den Steuerformularen automatische Berechnungen und sofortige Plausibilitätsprüfungen eingeführt, die die Handhabung für den Benutzer vereinfachen. Das neue Portal läuft auf den gängigen Betriebssystemen und passt sich automatisch an die Bildschirmgröße des Endgeräts an. Sogar die Nutzung auf einem Smartphone ist möglich.
„Die Steuererklärung auszufüllen, macht keinen Spaß. Wir versuchen aber, es so erträglich wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Mit dem neuen Internetauftritt sind wir dabei wieder ein Stück vorangekommen. Die Abgabe der elektronischen Steuererklärung wird dann noch benutzerfreundlicher. Spaß machen wird es zwar nicht, aber es wird noch einfacher und verständlicher.“
„Mit dem neuen ELSTERPortal setzen die Steuerverwaltungen der Länder Maßstäbe beim E-Government, also im Bereich der digitalen Verwaltungsmodernisierung. Ziel ist es, den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und gleichzeitig die Anzahl der elektronischen Steuererklärungen weiter zu erhöhen“, erklärte Hessens Finanzminister und CIO. Derzeit reichen rund 60 % der deutschen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg ein.