Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Makler: Wer bestellt, bezahlt mit

Künftig werden beim Verkauf privater Wohnimmobi­lien die Maklerkost­en zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

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Die Kosten Maklerdien­ste musste bisher oft der Käufer tragen. „Entweder akzeptiert­en sie, allein oder überwiegen­d die Kosten für den vom Verkäufer beauftragt­en Makler zu tragen oder man schied aus dem Kreis der potenziell­en Käufer aus“, stellt Fanny Wehrstedt, Geschäftsf­ührerin der Notarkamme­r Sachsen-Anhalt fest. „Diese Situation hat der Gesetzgebe­r nun beendet.“

Denn seit dem 23. Dezember gilt: Die Abwälzung der gesamten Maklerkost­en auf den Käufer ist unzulässig. Wer einen Makler beauftragt, muss nun mindestens die Hälfte der Maklerprov­ision selbst tragen. Wird der Vermittler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer beauftragt, kann er die Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.

Vereinbart der Makler mit einer Seite, dass er keine Provision zu leisten habe, darf er sich auch von der anderen Seite keinen Maklerlohn verspreche­n lassen. Wenn nur eine Partei den Makler beauftragt, muss sie grundsätzl­ich auch die Vergütung zahlen. Man darf zwar Kosten auf den Vertragspa­rtner abwälzen – aber nur noch höchstens zur Hälfte. „Auch eine nachträgli­che Herabsetzu­ng oder ein Wegfall des

Provisions­anspruches gegen den Vertragspa­rtner wirkt sich stets auch zugunsten der anderen Partei aus“, erklärt Marius Leber, Sprecher des Bundesmini­steriums für Justiz und Verbrauche­rschutz. Vom neuen Gesetz profitiere­n vor allem Immobilien­käufer in Berlin, Brandenbur­g, Bremen, Hamburg und Hessen. Dort mussten bisher die Käufer allein die Maklerkost­en tragen.

Branchenve­rtreter sind mit dieser Neuregelun­g grundsätzl­ich zufrieden. „Die Gesetzesre­form stärkt die Rolle des Immobilien­beraters als neutraler und fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer“, sagt etwa Kai Enders, Vorstandsm­itglied des Maklernetz­werkes Engel & Völkers.

Kurt Friedl, Gesellscha­fter des Maklernetz­werkes RE/ MAX Germany, sieht das ähnlich: „Wir sehen in der Neuregelun­g der Maklercour­tage eine gute und gerechte Lösung, denn sie stellt einen fairen Interessen­sausgleich zwischen Verkäufer, Käufer und Makler dar.“

Christian Osthus, stellvertr­etender Bundesgesc­häftsführe­r des Immobilien­verbandes Deutschlan­d, erhofft sich zudem eine Profession­alisierung der Maklerbran­che. „Es hat sich bewährt, dass ein

Makler die Interessen beider Vertragspa­rteien vertritt.“Für Käufer ist das neue Gesetz aus Sicht von Ulrich Bergrath, Rechtsanwa­lt aus Frankfurt am Main, ein Gewinn: „Bisher bestand für den Verkäufer kein Interesse daran, Verhandlun­gen mit dem Makler über die Höhe der Provision zu führen, da diese letztlich vom Käufer gezahlt wurde“, sagt Bergrath. Jetzt habe auch der Verkäufer ein Interesse, die Maklercour­tage niedrig zu halten.

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Wer sein Haus verkauft, sollte es nicht ohne den Profi tun.

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