Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Lohn-plus für 470 Dachdecker im Rhein-kreis
Ein Dachdeckergeselle hat seit Dezember am Monatsende 85 Euro mehr in der Tasche. Eine weitere Steigerung folgt.
RHEIN-KREIS (NGZ) Lohn-plus auf heimischen Dächern: Die 470 Dachdecker im Rhein-kreis Neuss bekommen mehr Geld. Ihre Löhne steigen um insgesamt 5,6 Prozent. Das teilte die Handwerker-gewerkschaft IG BAU jetzt mit. Ein Dachdeckergeselle erhält seit Dezember vergangenen Jahres ein erstes Plus von 2,7 Prozent und hat damit am Monatsende insgesamt 85 Euro mehr in der Tasche. Im Oktober dieses Jahres sollen die Einkommen ein weiteres Mal steigen – dann sogar um 2,9 Prozent.
Die IG BAU Düsseldorf spricht von einem „überfälligen Schritt“ für die Branche. „Das Baugewerbe erlebt derzeit einen Boom. Davon profitieren auch viele Dachdeckerbetriebe in der Region“, so Bezirkschefin Doris Jetten. Jetzt erhielten die Beschäftigten einen fairen Anteil an der Umsatzentwicklung. Außerdem werde das Dachdeckerhandwerk durch steigende Löhne deutlich attraktiver. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um künftig die dringend gesuchten Fachleute für die schwere Arbeit auf dem Dach zu gewinnen“, ist Doris Jetten überzeugt. Außerdem werden Ausbildungsbetriebe je nach Zahl der Azubis künftig noch stärker bezuschusst.
Die Tarifverhandlungen zwischen IG BAU und Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) standen mehrfach kurz vor dem Scheitern. Am Ende entschied ein Schlichter. Anspruch auf das Lohn-plus haben Beschäftigte, die in der Gewerkschaft sind und deren Betrieb der Dachdeckerinnung angehört. Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es außerdem eine Einmalzahlung von 360 Euro.
Außerdem steigen zum Januar die Mindestlöhne in der Branche. In Dachdeckerbetrieben, die keinen Tariflohn zahlen, kommt ein Geselle dann auf einen Lohn von 13,20 Euro pro Stunde (plus 2,3 Prozent). Der tarifliche Stundenlohn liegt bei 18,57 Euro.
Auch bei der Vergütung von Auszubildenden änderte sich etwas. So stiegen die Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren vom 1. Dezember an um monatlich 80 Euro. Ab dem 1. September dieses Jahres erhöht sich die Ausbildungsvergütung monatlich um weitere 30 Euro.
Gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz – sogenannte Lageristen – beschäftigt werden, sind allerdings von dem Mindestlohn ausgenommen.