Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Gericht verkürzt Scharapowas Sperre
LAUSANNE (sid/dpa) Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die zweijährige Sperre gegen den russischen Tennis-Star Maria Scharapowa wegen Meldonium-Missbrauchs auf 15 Monate reduziert. Dies gaben die obersten Sportrichter gestern in Lausanne bekannt.
In seiner Begründung schrieb der CAS, „dass Frau Scharapowa gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen hat. Obwohl es kein schwerwiegender Fehler war, trägt sie eine Teil- schuld, wofür eine Sperre von 15 Monaten angemessen ist“. Der CAS erklärte, dass der Weltverband ITF nicht klar genug kommuniziert habe, dass das Präparat auf die Liste der Dopingmittel gerückt war. Zudem legte der CAS positiv aus, dass Scharapowa direkt die Verantwortung übernommen hatte. Scharapowa ist somit am 26. April 2017, viereinhalb Wochen vor Beginn der French Open, wieder spielberechtigt. „Nach einem der härtesten Tage meiner Karriere im März, als ich von meiner Sperre erfuhr, habe ich nun einen meiner glücklichsten Tage“, sagte Scharapowa, „ich zähle die Tage, bis ich auf den Platz zurückkehren kann.“Ursprünglich wäre ihre Sperre erst im Januar 2018 abgegolten gewesen. Aufgrund der Dopingsperre hatte die 29-Jährige in dieser Saison das Turnier in Roland Garros, Wimbledon, die US Open sowie die Olympischen Spiele in Rio verpasst. Scharapowa war am 26. Januar dieses Jahres während der Australian Open in Melbourne positiv auf die seit Jahresbeginn verbotene Substanz getestet worden. Dies hatte sie auf einer Pressekonferenz am 7. März öffentlich gemacht. Rund drei Monate später war die fünfmalige Grand-Slam-Siegerin und frühere Weltranglistenerste vom Tennis-Weltverband ITF rückwirkend für zwei Jahre gesperrt worden, woraufhin sie fristgerecht Einspruch beim CAS einlegte.