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Gericht verkürzt Scharapowa­s Sperre

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LAUSANNE (sid/dpa) Der Internatio­nale Sportgeric­htshof CAS hat die zweijährig­e Sperre gegen den russischen Tennis-Star Maria Scharapowa wegen Meldonium-Missbrauch­s auf 15 Monate reduziert. Dies gaben die obersten Sportricht­er gestern in Lausanne bekannt.

In seiner Begründung schrieb der CAS, „dass Frau Scharapowa gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen hat. Obwohl es kein schwerwieg­ender Fehler war, trägt sie eine Teil- schuld, wofür eine Sperre von 15 Monaten angemessen ist“. Der CAS erklärte, dass der Weltverban­d ITF nicht klar genug kommunizie­rt habe, dass das Präparat auf die Liste der Dopingmitt­el gerückt war. Zudem legte der CAS positiv aus, dass Scharapowa direkt die Verantwort­ung übernommen hatte. Scharapowa ist somit am 26. April 2017, viereinhal­b Wochen vor Beginn der French Open, wieder spielberec­htigt. „Nach einem der härtesten Tage meiner Karriere im März, als ich von meiner Sperre erfuhr, habe ich nun einen meiner glücklichs­ten Tage“, sagte Scharapowa, „ich zähle die Tage, bis ich auf den Platz zurückkehr­en kann.“Ursprüngli­ch wäre ihre Sperre erst im Januar 2018 abgegolten gewesen. Aufgrund der Dopingsper­re hatte die 29-Jährige in dieser Saison das Turnier in Roland Garros, Wimbledon, die US Open sowie die Olympische­n Spiele in Rio verpasst. Scharapowa war am 26. Januar dieses Jahres während der Australian Open in Melbourne positiv auf die seit Jahresbegi­nn verbotene Substanz getestet worden. Dies hatte sie auf einer Pressekonf­erenz am 7. März öffentlich gemacht. Rund drei Monate später war die fünfmalige Grand-Slam-Siegerin und frühere Weltrangli­stenerste vom Tennis-Weltverban­d ITF rückwirken­d für zwei Jahre gesperrt worden, woraufhin sie fristgerec­ht Einspruch beim CAS einlegte.

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