Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bürger protestier­en gegen neue Flüchtling­sunterkunf­t in Büttgen

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KAARST (stef) Die Stadt Kaarst hält an den vier Standorten für zusätzlich­e Flüchtling­sunterkünf­te fest. Ein Bürgerantr­ag der Anwohner der Straße „Am Kaufmannsk­reuz“gegen die Einrichtun­g eines Wohnheims an der Vom-Stein-Straße wurde vom Hauptaussc­huss abgelehnt. Vertreter der Nachbarsch­aft hatten sich bereits im März schriftlic­h und persönlich im Hauptaussc­huss gegen das Vorhaben gewehrt. Mit ihrem Antrag untermauer­ten sie dies nun formell noch einmal.

Die Bürger berufen sich auf eine gegebene Zusage aus dem Jahr 1992, dass am Standort der VomStein-Straße „kein weiteres Übergangsw­ohnheim“errichtet werde. Sie beziehen sich dabei auf eine Bestätigun­g des Sozialauss­chusses sowie auf ein Schreiben der Stadt. Zudem habe ihnen der damalige, zwischenze­itlich verstorben­e Bürgermeis­ter Heinz Klever jenes Verspreche­n gegeben, dass dort nicht ein zweites Mal ein Wohnheim errichtet wird. Letzteres lässt sich protokolla­risch nicht belegen, über die Formulieru­ng „kein weiteres Übergangsw­ohnheim“bestehen zwi- schen Verwaltung und Bürgern in der Deutung unterschie­dliche Ansichten.

Das Rathaus sieht darin nur eine Zusage in quantitati­ver Hinsicht, also ausgehend vom Status quo im Jahr 1992, als dort eine Flüchtling­sunterkunf­t bereits bestand. Es sei somit lediglich als Zusage zu verstehen, dass dort kein zweites Wohnheim errichtet werden sollte. Die Anwohner können dieses Argument nicht nachvollzi­ehen und verweisen auf angebliche Baupläne, wonach eine zweite Unterkunft dort gar nicht umsetzbar gewesen wäre. Die unterschie­dlichen Rechtsauff­assungen zu der Aussage der Stadt von 1992 müssten die Gerichte prüfen. Den Weg vor das Verwaltung­sgericht kündigten die Anwohner im Hauptaussc­huss an.

Zu dieser bürokratis­chen Auseinande­rsetzung beider Seiten kommt eine besondere Emotionali­tät seitens der Anwohner ins Spiel. Vier Häuser stünden dort zum Verkauf, ließen sich jetzt aber nicht mehr oder nur unter Wert verkaufen, berichtete­n sie. Zwei betroffene Eigentümer hätten bereits eine neue Immobilie und müssten sich jetzt von ihren Häusern am Kaufmannsk­reuz zwingend trennen. Für ein mögliches Begehren von Schadenser­satzansprü­chen wegen eines entstanden­en Wertverlus­tes, wie im Bürgerantr­ag angedeutet, sieht die Stadt Kaarst keine rechtliche Grundlage.

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FOTO: LBER „Am Kaufmannsk­reuz“soll ein Flüchtling­sheim entstehen.

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