Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bewährungsstrafe für 83-Jährigen
(wuk) Mit Glück ist ein 83-Jähriger beim Amtsgericht der erneuten Verurteilung als wohl ältester Drogendealer Deutschlands entgangen. Im vergangenen Jahr war der Rentner mit rund sechs Gramm Heroin in sieben Verkaufs-Päckchen nahe dem Hauptbahnhof erwischt worden. Zur Anklage wegen Drogenhandels schwieg der Senior jedoch, obwohl er sich ansonsten im Prozess immer wieder äußerte. Und der Richter war nach Anhörung eines Polizisten im Zeugenstand nicht sicher, ob der 83-Jährige damals wirklich bei einem (gescheiterten) Verkaufsgespräch ertappt worden war.
Es ließ sich im Prozess nur feststellen, dass der früher als Schreiner tätige Rentner alle sieben Drogenpacks (Wirkstoffgehalt insgesamt 0,6 Gramm) kurz vor der polizeilichen Kontrolle weggeworfen hatte. Also war dem Senior nur der Besitz von Rauschgift nachzuweisen. Dafür erhielt er nun sechs Monate Bewährungsstrafe. Zuletzt war der Mann im Jahr 2011 wegen bewaffneten Drogenhandels – er führte eine Schreckschusspistole mit sich – zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Auch wegen Unfallflucht und Fahren unter Drogeneinfluss ist der 83-Jährige bereits vorbestraft.
Nach der aktuellen Verurteilung wegen Drogenbesitzes muss der Rentner, der einst selbst Heroin konsumierte, dem Gericht allerdings alle drei Monate per Drogentest nachweisen, dass er jetzt drogenfrei ist. Verstößt er dagegen, drohe erneut die Haft.n Nach Angaben eines Gerichtssprechers muss noch gesondert entschieden werden, ob der Senior wegen der älteren Haftstrafe doch zurück ins Gefängnis muss, weil er während der Bewährungszeit erneut straffällig wurde.