Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Polizeischuss wohl aus Notwehr
33-Jähriger soll mit Messer auf Polizisten losgegangen sein.
Bei dem Schuss, den ein Polizist am Sonntag auf einen 33-Jährigen in Flingern abgegeben hat, schließen die Ermittler nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ein polizeiliches Fehlverhalten aus. Das sagte die zuständige Staatsanwältin Britta Zur auf Anfrage der Rheinischen Post. Das Opfer habe einen Bauchdurchschuss erlitten, schwebe nicht in Lebensgefahr, werde aber in einer Klinik behandelt, hieß es gestern.
Eine Nachbarin hatte den Angaben zufolge am Sonntagnachmittag die Polizei gerufen, weil sie aus einer Wohnung lautstarken Streit gehört hatte. Die Beamten sollen versucht haben, den Streit zu schlichten, der 33-Jährige soll sich aber nicht beruhigt haben. Nach Angaben des Polizisten, der als erfahren beschrieben wird, soll er von dem Mann mit einem Messer angegriffen worden sein und in Notwehr geschossen haben. Dass er den 33-Jährigen in den Bauch und nicht in weniger gefährliche Körperregionen wie Arm oder Bein getroffen habe, könne darauf zurückzuführen sein, dass sich der Mann stark bewegt habe, so die Staatsanwältin. Ob es tatsächlich Notwehr war, wird derzeit geprüft.
Es kommt in Düsseldorf relativ selten vor, dass Polizisten mit ihrer Dienstwaffe auf Menschen schie- ßen. Der letzte Fall war 2014: Bei einer nächtlichen Jagd nach Einbrechern im Schwimmbad Düsselstrand hatte sich aus der Dienstwaffe einer Polizistin ein Schuss gelöst, verletzt wurde niemand. Auch 2012 hatte sich ein Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizeibeamten gelöst – er traf den Hintern eines 22-Jährigen, der mit zwei Komplizen in die Wohnung eines Drogendealers eingebrochen sein soll.
Der Schusswaffengebrauch ist im NRW-Polizeigesetz geregelt. Demnach darf die Schusswaffe unter anderem nur gegen Personen benutzt werden, um Gefahr für Leib und Leben abzuwehren, ein Verbrechen oder eine Flucht zu verhindern.