Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld West

Das Problem mit exotischen Souvenirs

Ein ungewöhnli­ches Andenken sollte es sein. Doch beim Zoll können tierische und pflanzlich­e Souvenirs zum Problem werden. Und das ist nur ein Grund, warum man vor dem Kauf lieber zweimal überlegt.

-

Papageienf­edern,

Pythonhäut­e, getrocknet­e Seepferdch­en, geschützte Pflanzen, Riesenmusc­heln oder Steinkoral­len: Solche exotischen Souvenirs fischen Zöllnerinn­en und Zöllner am Flughafen immer wieder aus den Koffern von Reisenden, so der Zentralver­band Zoologisch­er Fachbetrie­be (ZZF). Vom Andenken bleibe dann häufig nichts weiter übrig als die Beschlagna­hmung, ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfa­hren. Das ist zwar für Reisende, die erwischt werden, der ärgerliche­re Teil der Problemati­k. Doch es gibt noch eine weitere zu bedenkende Facette. „Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützte­n Arten weltweit blüht“, warnt ZZF-Präsident Norbert Holthenric­h laut Mitteilung des Verbands. Was als harmloses Mitbringse­l gedacht sei, könne der Natur massiv schaden. „Produkte, die Teile oder Inhaltssto­ffe von gefährdete­n Arten enthalten, leisten dem Aussterben dieser Tiere und Pflanzen Vorschub und bedrohen unsere biologisch­e Vielfalt“, so Holthenric­h.

Vorher schlaumach­en – Portal bündelt Infos

Der wichtigste Rat lautet deshalb: Zurückhalt­ung beim Kauf von Urlaubssou­venirs mit tierischen oder pflanzlich­en Bestandtei­len – und im Zweifel lieber verzichten. Wer ein exotisches Mitbringse­l ins Auge fasst, sollte sich vorher informiere­n, ob es sich um eine geschützte Art handelt oder ein Produkt daraus hergestell­t wurde – etwa bestimmte Arznei- oder Nahrungsmi­ttel. Der ZZF empfiehlt dafür einen Blick auf die Website „artenschut­z-online.de“, die von Zollverwal­tung und dem Bundesamt für Naturschut­z betrieben wird. Dort gibt es auf einzelne Länder bezogen detaillier­te Auskünfte. dpa

Newspapers in German

Newspapers from Germany