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Afd-einstufung: Urteil fällt am Montag
Münster (dpa). Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht wird im Berufungsverfahren zwischen der AFD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BFV) am Montag ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Gerald Buck, zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Münster mit.
Die AFD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AFD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Unterdessen wird niedersächsische Landesverband der AFD vom Landesverfassungsschutz für weitere zwei Jahre wegen Hinweisen auf rechtsextremistische Bestrebungen alsverdachtsfalleingestuftund genauer beobachtet. Das teilte die Behörde am Dienstag in Hannover mit. Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßte die Entscheidung der Behörde als „absolut notwendig“.
Düsseldorf. Die Gewaltenteilung ist in Deutschland ein hohes Gut. Sie soll verhindern, dass politische Akteure ihre Macht missbrauchen. Genau diesem Vorwurf sieht sich nun aber ausgerechnet Nrw-justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ausgesetzt. Der 54-Jährige muss sein Verhalten bei der Besetzung einer wichtigen Richterstelle in einem Untersuchungsausschuss im Landtag erklären. Das könnte die gesamte Landesregierung in Schwierigkeiten bringen.
„Die Landesregierung hat einen wahren Justizskandal vom Zaun gebrochen. Das kann man nicht unter den Teppich kehren“, sagt Henning Höne. Der Chef der Fdp-fraktion hat jetzt mit Spd-fraktionschef Jochen Ott angekündigt, einen Untersuchungsausschuss im Fall Limbach zu beantragen – also das „schärfste Schwert der Opposition“, wie Ott erklärt. Dieses ziehe man aus „reiner Notwehr“, da die Regierung wichtige Fragen seit Monaten nicht beantworte. Mitglieder eines U-ausschusses haben gerichtsähnliche Befugnisse; sie erhalten also weitaus mehr Informationen als in einfachen Landtagsausschüssen. SPD und FDP können den U-ausschuss mit ihren eigenen Stimmen einrichten. Er gilt also als sicher.
Doch worum geht es? Limbach wird vorgeworfen, bei der Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht Münster politisch Einfluss genommen zu haben. Die Opposition spricht gar von „Mauschelei“, die die gesamte Nrw-justiz in Mitleidenschaft ziehe. Bei der Person, die den wichtigen Richterposten übernehmen sollte, handelte es sich um Limbachs Wunschkandidatin–einebekanntevon ihm, die er duzt und die ihm im Juli 2022 bei einem Abendessen mitgeteilt habe, sich auf
Nrw-justizminister Benjamin Limbach steht weiter unter Druck.
die Stelle bewerben zu wollen. Diese Stellenbesetzung hatte aber das Verwaltungsgericht Münster im vergangenen Jahr überraschend gestoppt und von „manipulativem“Verfahren gesprochen. Der Grund: Das Justizministerium habe die Bewerberin, die erst spät in das Verfahren eingestiegen war, rechtswidrig „überbeurteilt“. Kritik kam auch vom Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Beschwert hatten sich zwei weitere Bewerber, die sich benachteiligt fühlten. Nachdem Limbach sich zwischenzeitlich in Sondersitzungen des Rechtsausschusses erklären musste und öffentlich zunehmend unter Druck geriet, konnte er Anfang März aufatmen. Das Oberverwaltungsgericht
Münster hatte die Vorwürfe, wonach das Verfahren manipulativ gestaltet gewesen sei, als nicht belastbar zurückgewiesen. Limbachs Bekannte darf also das Präsidentenamt übernehmen. Auch das Verwaltungsgericht Münster hatte die Beschwerde des weiteren Bewerbers in der nächsten Instanz als unbegründet abgewiesen. Allerdings hatte einer der Bewerber, ein Bundesrichter, daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt – wegen der Verletzung der Bestenauslese. Dieses Verfahren läuft noch. Derzeit ist der Posten also noch immer unbesetzt, seit rund drei Jahren.
SPD und FDP erhoffen sich durch den U-ausschuss nun unter anderem Antworten darauf, ob Limbach den Landtag belogen hat und ob die Nrwregierung aus CDU und Grünen sich vorab auf die Richterbesetzung geeinigt und diese dann durchgedrückt hat. So will die Opposition unter anderem wissen, ob und welche Mitglieder der Landesregierung Gespräche mit Bewerbern geführt haben.
„Es geht um die Glaubwürdigkeit dieser Landesregierung“, sagt Ott. „Wir haben vielestimmenausderjustizbekommen, die uns ermuntert haben, das Thema weiter zu untersuchen.“CDU und Grüne weisen derweil die Kritik zurück und sprechen von einer „durchschaubaren Verzweiflungstat“der Opposition.
Düsseldorf/wuppertal. Im Tarifkonflikt über die Arbeitsbedingungen der etwa 30.000 Beschäftigten in den kommunalen Verkehrsbetrieben Nordrhein-westfalens hat die Arbeitgeberseite bereits ihre Zustimmung zu einem Schlichtungsvorschlag beschlossen.
Nach intensiven zweitägigen Gesprächen der Schlichtungskommission hätten sich beide Seiten spürbar aufeinander zubewegt, teilte der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) NRW am Dienstag in Wuppertal mit. Auch die Tarifkommission der Gewerkschaft Verdi NRW hatte dem Schlichtungsvorschlag am Montag zugestimmt.
Im Kern sieht er vier Entlastungstage, gestaffelt bis Ende 2026, für breite Teile der Beschäftigten vor. Die Gewerkschaft hob außerdem hervor, dass Arbeitszeitverlängerungen, die die Arbeitgeberseite im Laufe der Verhandlungen ins Spiel gebracht habe, mit der Schlichtungsvereinbarung abgewendet würden.
Die Eckpunkte sehen den Angaben zufolge auch eine stufenweise Anhebung der Jahressonderzahlung auf 100 Prozent vor sowie eine Anhebung der Bemessungsgrundlage für Zeitzuschläge.
Ab der kommenden Woche sollen die Verdi-mitglieder in einer Urabstimmung über den Vorschlag befinden. Das Ergebnis sei um den 23. Mai zu erwarten, sagte eine Sprecherin. Breite Zustimmung
gilt als wahrscheinlich. Nach diesem Votum würden sich dann beide Seiten zusammensetzen, um die Einzelheiten zu formulieren, sagte eine Kav-sprecherin.
Für die Arbeitgeber gehe der Kompromiss „an die absolute Grenze des Machbaren, sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht“, unterstrich Kav-geschäftsführer Bernhard Langenbrinck. „Es ist zu befürchten, dass insbesondere die vereinbarten zusätzlichen freien Tage für einzelne Beschäftigtengruppen angesichts der engen Personalkapazitäten am Ende zu Mehrbelastungen der anderen Beschäftigten führen werden“, warnte er in einer Mitteilung. „Zu begrüßen ist, dass mit der erzielten Tarifverständigung weitere Belastungen der Bevölkerung durch Streikmaßnahmen im ÖPNV für die nächste Zeit abgewendet sind.“
Zweimal hatte Verdi in der Tarifrunde über einen Manteltarifvertrag im Februar und März den öffentlichen Nahverkehr im bevölkerungsreichsten Bundesland mit Warnstreiks über jeweils ein oder zwei Tage weitgehend lahmgelegt.
Rund 30 kommunale Verkehrsbetriebe wie KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund) oder die Stadtwerke Münster waren betroffen. Eine Ausnahme ist das Aachener Verkehrsunternehmen ASEAG, für das ein Haustarifvertrag gilt. Die Verhandlungspositionen von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite hatten lange Zeit weit auseinander gelegen.
Weitere Streiks dürfte es nun im Nrw-nahverkehr nicht mehr geben.