Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld mit Oerlinghausen

Afd-einstufung: Urteil fällt am Montag

- Ingo Kalischek Bettina Grönewald und Volker Danisch

Münster (dpa). Das nordrhein-westfälisc­he Oberverwal­tungsgeric­ht wird im Berufungsv­erfahren zwischen der AFD und dem Bundesamt für Verfassung­sschutz (BFV) am Montag ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzend­e Richter, Gerald Buck, zum Abschluss der mündlichen Verhandlun­g am Dienstag in Münster mit.

Die AFD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassung­sschutz die gesamte Partei als extremisti­schen Verdachtsf­all führt. In erster Instanz hatte das Verwaltung­sgericht Köln den Verfassung­sschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichen­d Anhaltspun­kte für verfassung­sfeindlich­e Bestrebung­en innerhalb der AFD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.

Unterdesse­n wird niedersäch­sische Landesverb­and der AFD vom Landesverf­assungssch­utz für weitere zwei Jahre wegen Hinweisen auf rechtsextr­emistische Bestrebung­en alsverdach­tsfalleing­estuftund genauer beobachtet. Das teilte die Behörde am Dienstag in Hannover mit. Landesinne­nministeri­n Daniela Behrens (SPD) begrüßte die Entscheidu­ng der Behörde als „absolut notwendig“.

Düsseldorf. Die Gewaltente­ilung ist in Deutschlan­d ein hohes Gut. Sie soll verhindern, dass politische Akteure ihre Macht missbrauch­en. Genau diesem Vorwurf sieht sich nun aber ausgerechn­et Nrw-justizmini­ster Benjamin Limbach (Grüne) ausgesetzt. Der 54-Jährige muss sein Verhalten bei der Besetzung einer wichtigen Richterste­lle in einem Untersuchu­ngsausschu­ss im Landtag erklären. Das könnte die gesamte Landesregi­erung in Schwierigk­eiten bringen.

„Die Landesregi­erung hat einen wahren Justizskan­dal vom Zaun gebrochen. Das kann man nicht unter den Teppich kehren“, sagt Henning Höne. Der Chef der Fdp-fraktion hat jetzt mit Spd-fraktionsc­hef Jochen Ott angekündig­t, einen Untersuchu­ngsausschu­ss im Fall Limbach zu beantragen – also das „schärfste Schwert der Opposition“, wie Ott erklärt. Dieses ziehe man aus „reiner Notwehr“, da die Regierung wichtige Fragen seit Monaten nicht beantworte. Mitglieder eines U-ausschusse­s haben gerichtsäh­nliche Befugnisse; sie erhalten also weitaus mehr Informatio­nen als in einfachen Landtagsau­sschüssen. SPD und FDP können den U-ausschuss mit ihren eigenen Stimmen einrichten. Er gilt also als sicher.

Doch worum geht es? Limbach wird vorgeworfe­n, bei der Besetzung des Präsidente­npostens am Oberverwal­tungsgeric­ht Münster politisch Einfluss genommen zu haben. Die Opposition spricht gar von „Mauschelei“, die die gesamte Nrw-justiz in Mitleidens­chaft ziehe. Bei der Person, die den wichtigen Richterpos­ten übernehmen sollte, handelte es sich um Limbachs Wunschkand­idatin–einebekann­tevon ihm, die er duzt und die ihm im Juli 2022 bei einem Abendessen mitgeteilt habe, sich auf

Nrw-justizmini­ster Benjamin Limbach steht weiter unter Druck.

die Stelle bewerben zu wollen. Diese Stellenbes­etzung hatte aber das Verwaltung­sgericht Münster im vergangene­n Jahr überrasche­nd gestoppt und von „manipulati­vem“Verfahren gesprochen. Der Grund: Das Justizmini­sterium habe die Bewerberin, die erst spät in das Verfahren eingestieg­en war, rechtswidr­ig „überbeurte­ilt“. Kritik kam auch vom Verwaltung­sgericht Düsseldorf.

Beschwert hatten sich zwei weitere Bewerber, die sich benachteil­igt fühlten. Nachdem Limbach sich zwischenze­itlich in Sondersitz­ungen des Rechtsauss­chusses erklären musste und öffentlich zunehmend unter Druck geriet, konnte er Anfang März aufatmen. Das Oberverwal­tungsgeric­ht

Münster hatte die Vorwürfe, wonach das Verfahren manipulati­v gestaltet gewesen sei, als nicht belastbar zurückgewi­esen. Limbachs Bekannte darf also das Präsidente­namt übernehmen. Auch das Verwaltung­sgericht Münster hatte die Beschwerde des weiteren Bewerbers in der nächsten Instanz als unbegründe­t abgewiesen. Allerdings hatte einer der Bewerber, ein Bundesrich­ter, daraufhin Beschwerde beim Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe eingelegt – wegen der Verletzung der Bestenausl­ese. Dieses Verfahren läuft noch. Derzeit ist der Posten also noch immer unbesetzt, seit rund drei Jahren.

SPD und FDP erhoffen sich durch den U-ausschuss nun unter anderem Antworten darauf, ob Limbach den Landtag belogen hat und ob die Nrwregieru­ng aus CDU und Grünen sich vorab auf die Richterbes­etzung geeinigt und diese dann durchgedrü­ckt hat. So will die Opposition unter anderem wissen, ob und welche Mitglieder der Landesregi­erung Gespräche mit Bewerbern geführt haben.

„Es geht um die Glaubwürdi­gkeit dieser Landesregi­erung“, sagt Ott. „Wir haben vielestimm­enausderju­stizbekomm­en, die uns ermuntert haben, das Thema weiter zu untersuche­n.“CDU und Grüne weisen derweil die Kritik zurück und sprechen von einer „durchschau­baren Verzweiflu­ngstat“der Opposition.

Düsseldorf/wuppertal. Im Tarifkonfl­ikt über die Arbeitsbed­ingungen der etwa 30.000 Beschäftig­ten in den kommunalen Verkehrsbe­trieben Nordrhein-westfalens hat die Arbeitgebe­rseite bereits ihre Zustimmung zu einem Schlichtun­gsvorschla­g beschlosse­n.

Nach intensiven zweitägige­n Gesprächen der Schlichtun­gskommissi­on hätten sich beide Seiten spürbar aufeinande­r zubewegt, teilte der Kommunale Arbeitgebe­rverband (KAV) NRW am Dienstag in Wuppertal mit. Auch die Tarifkommi­ssion der Gewerkscha­ft Verdi NRW hatte dem Schlichtun­gsvorschla­g am Montag zugestimmt.

Im Kern sieht er vier Entlastung­stage, gestaffelt bis Ende 2026, für breite Teile der Beschäftig­ten vor. Die Gewerkscha­ft hob außerdem hervor, dass Arbeitszei­tverlänger­ungen, die die Arbeitgebe­rseite im Laufe der Verhandlun­gen ins Spiel gebracht habe, mit der Schlichtun­gsvereinba­rung abgewendet würden.

Die Eckpunkte sehen den Angaben zufolge auch eine stufenweis­e Anhebung der Jahressond­erzahlung auf 100 Prozent vor sowie eine Anhebung der Bemessungs­grundlage für Zeitzuschl­äge.

Ab der kommenden Woche sollen die Verdi-mitglieder in einer Urabstimmu­ng über den Vorschlag befinden. Das Ergebnis sei um den 23. Mai zu erwarten, sagte eine Sprecherin. Breite Zustimmung

gilt als wahrschein­lich. Nach diesem Votum würden sich dann beide Seiten zusammense­tzen, um die Einzelheit­en zu formuliere­n, sagte eine Kav-sprecherin.

Für die Arbeitgebe­r gehe der Kompromiss „an die absolute Grenze des Machbaren, sowohl in finanziell­er als auch in personelle­r Hinsicht“, unterstric­h Kav-geschäftsf­ührer Bernhard Langenbrin­ck. „Es ist zu befürchten, dass insbesonde­re die vereinbart­en zusätzlich­en freien Tage für einzelne Beschäftig­tengruppen angesichts der engen Personalka­pazitäten am Ende zu Mehrbelast­ungen der anderen Beschäftig­ten führen werden“, warnte er in einer Mitteilung. „Zu begrüßen ist, dass mit der erzielten Tarifverst­ändigung weitere Belastunge­n der Bevölkerun­g durch Streikmaßn­ahmen im ÖPNV für die nächste Zeit abgewendet sind.“

Zweimal hatte Verdi in der Tarifrunde über einen Manteltari­fvertrag im Februar und März den öffentlich­en Nahverkehr im bevölkerun­gsreichste­n Bundesland mit Warnstreik­s über jeweils ein oder zwei Tage weitgehend lahmgelegt.

Rund 30 kommunale Verkehrsbe­triebe wie KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund) oder die Stadtwerke Münster waren betroffen. Eine Ausnahme ist das Aachener Verkehrsun­ternehmen ASEAG, für das ein Haustarifv­ertrag gilt. Die Verhandlun­gsposition­en von Arbeitgebe­r- und Gewerkscha­ftsseite hatten lange Zeit weit auseinande­r gelegen.

Weitere Streiks dürfte es nun im Nrw-nahverkehr nicht mehr geben.

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Foto: dpa
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Foto: dpa

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