Briefwahlantrag bald möglich
In Zeiten von Corona wird mit einer steigenden Zahl an Briefwählern gerechnet. Was Bürgerinnen und Bürger in der Region Neuburg dabei beachten müssen
Neuburg Am 26. September ist Bundestagswahl und wegen der CoronaPandemie wird mit einer Rekordzahl an Briefwählenden gerechnet. Bereits bei den Kommunalwahlen im vergangenen März lag ihr Anteil in vielen Gemeinden bei über 50 Prozent – auch in Neuburg waren es so viele wie nie zuvor. „Da gibt es sicher einen Corona-Effekt“, vermutet Dirk Müller, Rechtsreferent und Kreiswahlleiter der Stadt Ingolstadt.
Gemeinsam mit dieser und dem Landkreis Eichstätt bilden die Gemeinden Neuburg, Bergheim, Burgheim, Ehekirchen, Karlshuld, Karlskron, Königsmoos, Oberhausen, Rennertshofen und Rohrenfels den Wahlkreis 216. Zuständig ist hier das Wahlamt der Stadt Ingolstadt. Alle wahlberechtigten Deutschen sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde automatisch eingetragen, in der sie am 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 16. August 2021 bis 5. September 2021 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 5. September beantragt werden. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, bekommt bis spätestens 5. September eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich im Wahlamt der Stadt
Ingolstadt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Benachrichtigung liegt ein Formular bei, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Das ausgefüllte Formular – ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich – kann in einem ausreichend frankierten Umschlag ans Wahlamt geschickt oder in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden. Auch eine Antragstellung online unter www.ingolstadt.de/ briefwahl ist möglich.
„Natürlich können die Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen auch persönlich im Wahlamt im Neuen Rathaus abholen beziehungsweise ihre ausgefüllten Stimmzettel abgeben“, sagt der städtische Wahlleiter Karl Koller. „Allerdings bitten wir heuer aufgrund des Infektionsschutzes, davon abzusehen und die Unterlagen schriftlich oder online zu beantragen.“Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei ans Wahlamt geschickt oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Die Briefwählerinnen und -wähler müssen natürlich dafür sorgen, dass ihr Wahlbrief das
Wahlamt rechtzeitig erreicht. Am Wahlsonntag, 26. September, können die Wahlbriefe nicht in den allgemeinen Wahlbezirken, sondern nur im Neuen Rathaus abgegeben werden.
Das Wahlamt findet man im zweiten Stock des Neuen Rathauses, Rathausplatz 4. Geöffnet ist es ab kommendem Montag, 23. August, jeweils montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 24. September, ist es ausnahmsweise bis 18 Uhr geöffnet.
Für Rückfragen ist das Wahlamt telefonisch unter 0841 305-1266 zu erreichen.