Bittersüße Belege
Seit Januar müssen die Händler Kunden unaufgefordert einen Bon aushändigen. Die Belegpflicht soll Steuerbetrügern das Handwerk legen. Aber sie bleibt heftig umstritten. Und wie viel Geld sie dem Staat einbringt, steht längst nicht fest
Augsburg So ein Kassenbon muss nicht nerven oder die Umwelt belasten. Er kann auch einfach sehr süß schmecken. Die Moosinninger bekommen ihn bei der Bäckerei Ways in diesen Faschingstagen nach wie vor direkt auf dem Krapfen serviert. Auf dem besonderen Beleg aus Zucker steht: „Kassenbon-Krapfen. Umweltfreundlich. Nachhaltig. Lecker.“Natürlich fehlt auch die Steuernummer nicht. Gingen vor ein paar Tagen noch etwa 200 davon pro Tag über die Theke, waren es neulich schon mal 900, sagt Inhaber und Bäckermeister Ludovic Gerboin. Die Bon-Krapfen seien nach wie vor „der Renner“.
Ob die Einführung der Belegpflicht irgendwann auch ein „Renner“wird, hängt wohl auch daran, wie hoch die steuerlichen Mehreinnahmen sein werden. Allerdings gibt es dazu in Bayern gut vier Wochen nach Einführung der Belegpflicht noch keine Zahlen. Auf Anfrage teilt das bayerische Finanzministerium mit, „Erkenntnisse über Steuermehreinnahmen lägen „bisher“nicht vor. Und bis es so weit ist, werden nach Einschätzung von Fachleuten noch Monate ins Land gehen. Steuerberechnungen sind kompliziert.
Die neue Kassenbonpflicht in Deutschland ist bei Verbrauchern jedenfalls hoch umstritten. So lehnt eine knappe Mehrheit die Vorschrift ab, immerhin gut ein Drittel allerdings befürwortet sie – vor allem, weil sie Steuerhinterziehung im Handel erschwere. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Marktforschers YouGov, an der 2071 Menschen teilnahmen. Zugleich können sich nur wenige für elektronische Belege per Mail erwärmen. Konkret lehnen demnach 56 Prozent der Befragten die seit Jahresanfang geltende Bonpflicht ab. 32 Prozent sprechen sich dafür aus. Der Grund für die Regelung – ein effizienterer Kampf gegen Steuerhinterziehung – ist fast drei Vierteln (72 Prozent) bekannt.
Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen – ob in der Apotheke, beim Friseur oder beim Bäcker. Das soll Steuerbetrug verhindern.
Debatte dazu läuft und ist wohl auch noch lange nicht beendet. Einzelhandel und Handwerk kritisieren die Vorschrift nach wie vor als bürokratisch. Sie produziere Tonnen an unnötigem Müll. Man will Änderungen, denn: Viele Geschäfte müssen Kassen umrüsten oder neue Geräte anschaffen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks etwa meldete sich am Donnerstag wieder zu Wort und machte sich erneut für „sinnvolle Ausnahmeregelungen“stark. Vor allem kleine Betriebe sollten vor zusätzlicher Bürokratie und Mehraufwand geschützt werden. Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider fordert: „Wir erwarten, dass die gesetzlich vorgesehene Ausnahme endlich faktisch und großzügig angewandt wird. Dies kann auch über generelle Branchenausnahmen und Schaffung von Bagatellgrenzen nach dem französischen Vorbild, also keine Bonpflicht mehr für Beträge unter 30 Euro ab 2022, geschehen.“Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) erneuerte seine Kritik. Und Thomas Geppert Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes will Ausnahmen, wie er unserer Redaktion sagte. Etwa für Festzeltbetreiber, die vor massive Probleme gestellt würden.
Den Kritikern der Bonpflicht hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jüngst ein Entgegenkommen signalisiert. Es gebe mehrere Möglichkeiten, die negativen Folgen abzumildern, sagte er. AltDie maier nannte den Weg Frankreichs „interessant“, wo die Regierung Kassenzettel für kleine Beträge abschaffen will: Ein Gesetz sieht vor, dass Belege für Beträge bis 30 Euro ab 2022 nicht mehr automatisch ausgedruckt werden – es sei denn, Kunden wünschen das.
Das von der SPD geführte Bundesfinanzministerium bestätigte auf Anfrage allerdings erneut, dass es bei seiner Position bleibt. Minister Scholz hält die Aufregung über die Bon-Pflicht „für vorgeschoben“. Es gehe schließlich um Umsatzsteuerbetrug in Milliardenhöhe – jedes Jahr. „Umsatzsteuer, die der Kunde zahlt, die manche Händler oder Gastronomen aber nicht an den Staat weitergeben. Dafür werden Kassen manipuliert, Umsätze nicht richtig verbucht oder später wieder ausgebucht. Das kann sich unser Land nicht gefallen lassen.“Deshalb habe man vor mehr als dreineinhalb Jahren das Gesetz beschlossen, das sicherstellen soll, dass jeder Umsatz gebucht wird. Und dafür müsse es eben einen Bon geben – entweder auf Papier oder als E-Mail. Alle Beteiligten hätten sehr „viel Zeit“gehabt, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
Die Bäcker entgegnen: Das sei zwar richtig. Allerdings sei man bis Ende 2019 davon ausgegangen, dass für sie eine Ausnahme greifen würde. Erst im November 2019 sei „plötzlich“deutlich geworden, dass es doch „praktisch keine Ausnahmen von der Belegausgabepflicht“gebe – obwohl der Gesetzgeber ursprünglich welche vorgesehen habe.
Das letzte Wort scheint in Sachen Belegausgabepflicht jedenfalls noch nicht gesprochen. Es gibt sie – neben Frankreich – auch in anderen europäischen Staaten wie wie Österreich, Italien, Portugal oder Schweden. Aber in Deutschland hat der Staat bislang viel Geld verloren. Die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gehen davon aus, dass aufgrund manipulierter elektronischer Kassenaufzeichnungen bundesweit Steuern von bis zu 10 Milliarden Euro jährlich hinterzogen werden. Gerne genannt wird die Eisdiele, deren Inhaber den Staat auf diesem Weg um 1,9 Millionen Euro betrogen haben soll.
Der Handel muss mit dem neuen Gesetz Quittungen nicht zwingend auf Papier ausgeben – auch per Mail oder per Handyscan ist der Bon in Deutschland erlaubt. Laut bayerischem Finanzministerium habe man das Ganze in Deutschland „bewusst technologieoffen“gestaltet. Ziel sollte daher sein, dass Papierbelege zukünftig, wo immer möglich, durch geeignete und praktikable elektronische Lösungen vermieden werden. Erste technische Ansätze hierzu existieren bereits.
Oder aber man nimmt die Zuckermassevariante. Auf dem Krapfen aus Vanille, Mascarpone mit Himbeerfüllung. Geht es nach Bäckermeister Gerboin, darf es von diesen immer noch mehr geben. Inzwischen hilft sogar der Nachbar bei der Produktion mit. So beliebt sind diese Belege.