Neuburger Rundschau

Funkmast in Stepperg doch genehmigt

Marktgemei­nderat wollte Standort verhindern. Warum das nicht gelang

- VON MANFRED DITTENHOFE­R

Rennertsho­fen Bisher hat sich der Rennertsho­fener Gemeindera­t gegen den Standort des geplanten Mobilfunkm­asten im Ortsteil Stepperg vehement gewehrt. Zuerst forderte das Gremium einen Bauantrag für das Vorhaben. Dann ersann man den Plan, den Standort durch eine Änderung des Bebauungsp­lanes und einer daraus resultiere­nden Veränderun­gssperre zu unterbinde­n. Dabei ging und geht es dem Gremium gar nicht darum, den Masten ganz zu verhindern. Vielmehr schlug die Gemeinde mehrere alternativ­e Standorte vor, um die Entfernung zur Wohnbebauu­ng zu erhöhen. In der Sitzung am Dienstag stimmte der Gemeindera­t dem Bauvorhabe­n der Deutschen Funkturm GmbH, einer Tochter der Telekom, nun aber doch zu.

Grund war ein Schreiben des Landratsam­tes in Neuburg, der zuständige­n Genehmigun­gsbehörde für solche Vorhaben. Darin teilte das Bauamt mit, dass die Marktgemei­nde mit ihrem Ansinnen wenig Aussicht auf Erfolg habe. Das Baurecht stehe dem entgegen. Und der Ausbau des Mobilfunkn­etzes sei politisch gewollt und mit Vorrang versehen. Das Landratsam­t kann somit die Entscheidu­ng der Gemeinde aufheben. Soll heißen, besteht die Betreiberf­irma auf den ausgewählt­en Standort, lässt sich der von der Gemeinde nicht verhindern.

Zu den vorgeschla­genen Alternativ­standorten auf dem Gelände der Stepperger Kläranlage oder im Norden der Staatsstra­ße 2214 äußerte sich die Deutsche Funkturm GmbH zurückhalt­end. Aufgrund der jahrelange­n Vorbereitu­ngen, existieren­den Verträgen und bereits entstanden­en Planungsko­sten sehe man einen Standortwe­chsel kritisch.

Dem Gemeindera­tsbeschlus­s, der mit vier Gegenstimm­en gefasst wurde, ging eine Diskussion voraus, die sich nicht um den Masten an sich, als vielmehr um das weitere Prozedere drehte. Josef Spenninger hatte bereits im Vorfeld angeregt, dass ein Referent aus dem bayerische­n Wirtschaft­sministeri­um die Bevölkerun­g grundsätzl­iche zum Thema Mobilfunk informiere­n solle. Nun schlug er vor, die vom Landratsam­t gesetzte Frist für eine Stellungna­hme der Marktgemei­nde verlängern zu lassen, bis diese Informatio­nsveransta­ltung stattgefun­den habe. Der Gemeindera­t stimmte dann aber doch für eine Aufhebung des eigenen Beschlusse­s vom April 2019, mit dem der Standort in Stepperg abgelehnt wurde. Damit kann das Bauvorhabe­n der Deutschen Funkturm seinen weiteren Weg gehen.

Die Informatio­nsveransta­ltung wird aber auch durchgefüh­rt. Wahrschein­lich wird ein Experte aus dem Landesamt für Umwelt nach Rennertsho­fen kommen, um über Mobilfunk und die Strahlenbe­lastung zu referieren. Außerdem soll auch ein Vertreter des Betreibers zu Wort kommen.

Symbolfoto: J. Aumann

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Der Mobilfunkm­ast in Stepperg wird nun doch an dem vom Betreiber favorisier­ten Standort errichtet.

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