Neuburger Rundschau

Was Sie über 5G wissen müssen

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● 5G ist der Mobilfunks­tandard der Zukunft, wobei das Kürzel für fünfte Generation steht. Die Nomenklatu­r ist neu. Frühere Generation­en wurden in Deutschlan­d anders bezeichnet, etwa als GSM (2G), UMTS (3G) oder LTE (4G). Die ersten 5G-Netze könnten in Deutschlan­d 2020 starten.

● Mit 5G steigen die Datenraten im mobilen Internet nochmals deutlich an. Möglich sind Übertragun­gsgeschwin­digkeiten von bis zu zehn Gigabit pro Sekunde. Zum Vergleich: Für Festnetz-Internet sind derzeit An- schlüsse von 50 Megabit gängig. Neben der schieren Datenrate bietet das 5G-Netz deutlich geringere Latenzzeit­en. Sprich: Die Reaktionsz­eit des mobilen Netzes nimmt dramatisch ab. Erreichbar sind Werte von weniger als einer Millisekun­de.

● Verbrauche­r können mit 5G schneller mobil surfen und größere Datenmenge­n in kürzerer Zeit herunterla­den. Viel wichtiger ist 5G jedoch für die Industrie, etwa im Bereich der vernetzten Produktion, der Telemedizi­n oder dem autonomen Fahren.

● Ähnlich wie bei UMTS im Jahr 2000 müssen die Netzbetrei­ber die 5G-Lizenzen einsteiger­n. Die Auktion soll am

19. März stattfinde­n. Noch laufen vor Gericht allerdings diverse Anträge und Klagen von Betreibern, die das Verfahren verzögern können.

● Aus Sicht der Kläger sind die Vergabereg­eln unfair gestaltet. Geklagt haben unter anderem die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica.

● Vereinfach­t gesagt, dreht sich der Streit darum, ob Betreiber ihre eigenen Netze auch Konkurrent­en zur Ver- fügung stellen müssen, damit es keine „weißen Flecken“auf der 5G-Landkarte gibt.

● Die Vergabereg­eln sehen zwar keine solche Öffnungspf­licht – ein sogenannte­s Nationales Roaming – vor, aber ein Verhandlun­gsgebot: Die Firmen müssen miteinande­r sprechen.

● Wenn sich ein Platzhirsc­h der Kooperatio­n mit einem Mitbewerbe­r verweigert, könnte die Bundesnetz­agentur als Schiedsric­hter einschreit­en. Dies geht den Netzbetrei­bern schon zu weit. (scht)

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