Was Sie über 5G wissen müssen
● 5G ist der Mobilfunkstandard der Zukunft, wobei das Kürzel für fünfte Generation steht. Die Nomenklatur ist neu. Frühere Generationen wurden in Deutschland anders bezeichnet, etwa als GSM (2G), UMTS (3G) oder LTE (4G). Die ersten 5G-Netze könnten in Deutschland 2020 starten.
● Mit 5G steigen die Datenraten im mobilen Internet nochmals deutlich an. Möglich sind Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu zehn Gigabit pro Sekunde. Zum Vergleich: Für Festnetz-Internet sind derzeit An- schlüsse von 50 Megabit gängig. Neben der schieren Datenrate bietet das 5G-Netz deutlich geringere Latenzzeiten. Sprich: Die Reaktionszeit des mobilen Netzes nimmt dramatisch ab. Erreichbar sind Werte von weniger als einer Millisekunde.
● Verbraucher können mit 5G schneller mobil surfen und größere Datenmengen in kürzerer Zeit herunterladen. Viel wichtiger ist 5G jedoch für die Industrie, etwa im Bereich der vernetzten Produktion, der Telemedizin oder dem autonomen Fahren.
● Ähnlich wie bei UMTS im Jahr 2000 müssen die Netzbetreiber die 5G-Lizenzen einsteigern. Die Auktion soll am
19. März stattfinden. Noch laufen vor Gericht allerdings diverse Anträge und Klagen von Betreibern, die das Verfahren verzögern können.
● Aus Sicht der Kläger sind die Vergaberegeln unfair gestaltet. Geklagt haben unter anderem die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica.
● Vereinfacht gesagt, dreht sich der Streit darum, ob Betreiber ihre eigenen Netze auch Konkurrenten zur Ver- fügung stellen müssen, damit es keine „weißen Flecken“auf der 5G-Landkarte gibt.
● Die Vergaberegeln sehen zwar keine solche Öffnungspflicht – ein sogenanntes Nationales Roaming – vor, aber ein Verhandlungsgebot: Die Firmen müssen miteinander sprechen.
● Wenn sich ein Platzhirsch der Kooperation mit einem Mitbewerber verweigert, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter einschreiten. Dies geht den Netzbetreibern schon zu weit. (scht)