Erst verstritten, dann verlobt
Nachdem ein 25-Jähriger seiner Freundin Geld gestohlen hat, kommt es zu einem handfesten Streit. Er kommt aber ungeschoren davon
Neuburg Raub, Computerbetrug und gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage gegen einen 25 Jahre alten Schrobenhausener gestern am Amtsgericht Neuburg. Der Prozess wäre sicherlich nicht ohne eine empfindliche Strafe für den jungen Mann ausgegangen. Doch durch eine Lücke im Gesetz wurde er freigesprochen.
Im April vergangenen Jahres hatte der 25-Jährige seiner Freundin die EC-Karte aus deren Geldbeutel gestohlen und damit unerlaubterweise 100 Euro von ihrem Konto abgehoben. Mit dem Geld kaufte er sich Alkohol, wie er gestern vor Gericht aussagte. Die Freundin hatte das Fehlen des Geldes natürlich bemerkt, weshalb es auch zu einem Streit kam, als der junge Mann Stunden später wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehrte. Zuerst holte sich die 28-Jährige den Rest ihres Geldes aus dem Portemonnaie des Partners zurück. Der wiederum kniete sich anschließend auf die Frau, um ihr den Geldbeutel zu entreißen und so wieder an die restlichen 40 Euro zu gelangen. Nach dem Gerangel warf der junge Mann der 28-Jährigen eine Bierflasche gegen den Oberschenkel.
Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Florian Englert bei der gestrigen Verhandlung verlauten, dass er zu den Vorwürfen keine Angaben machen wolle. Daher sollte die 28-Jährige als Zeugin und Geschädigte den Tathergang vor Gericht bestätigen. Doch Englert erklärte, dass sich sein Mandant in der Silvesternacht dieses Jahres mit der Frau verlobt habe. Somit hat die 28-Jährige ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss nicht gegen ihren Lebensgefährten aussagen.
Als Amtsrichter Christian Veh das Verlöbnis hinterfragte, erzählte der junge Mann bereitwillig, dass die beiden schon seit vier bis fünf Jahren zusammenlebten. Die Verlobung sei spontan gewesen. Es gebe keine Ringe und der Hochzeitstermin stehe auch noch nicht fest. Die anstehende Verhandlung habe für die Verlobung keine Rolle gespielt. Das bestätigte so auch die Freundin. „Dass die Verhandlung keine Rolle gespielt hat, das glaube ich Ihnen nicht. Das zeigt die Berufserfahrung“, konterte der Richter. Dennoch musste er den Angeklagten freisprechen. „Wir haben keine Zeugin und damit keine weiteren Beweismittel. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist eine Lücke im Gesetz und ungut. Aber das ist so im Rechtsstaat“, begründete Veh das Urteil.