Kfz Leichen am Straßenrand
Verkehr Immer wieder kommt es vor, dass in Neuburg Fahrzeuge über Wochen und Monate auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Das ist vielen Anwohnern ein Ärgernis. Was die Polizei dagegen tut und warum sie am Ende manchmal dennoch nichts erreicht
Es sieht nicht nur unschön aus, sondern raubt auch wertvolle Parkplätze: Vor sich hin rostende Autos mit angelaufenen Scheiben und platten Reifen sind vielen Anwohnern ein Dorn im Auge. Gerade in Gegenden, wo Stellflächen Mangelware sind. Im gesamten Stadtgebiet gibt es immer wieder Dauerparker auf öffentlichen Stellflächen, darunter auch Lastwagen und optisch einwandfreie Fahrzeuge. Diese zu beseitigen ist gar nicht so einfach – vor allem dann nicht, wenn es sich um Autos mit ausländischer Zulassung handelt.
Meistens sind es Anwohner, die sich bei der Stadt oder der Polizei melden und etwas ins Rollen bringen, wo sich seit Wochen und Monaten offensichtlich nichts mehr bewegt. „Wir sind in diesen Fällen auf die Mitarbeit aus der Bevölkerung angewiesen“, sagt Martina Funk vom Ordnungsamt Neuburg. Die Polizei behält die Autos im Auge, wenn sie auf Streife ist, und greift zu gegebener Zeit ein. „Wenn sich einige Wochen oder Monate nichts dann werden wir aktiv“, sagt Polizeihauptkommissar Werner Schade. Pro Jahr liegt die Zahl entsprechender Problemfälle im niedrigen zweistelligen Bereich.
Die Gründe dafür, ein Auto über einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz stehen zu lassen, können vielfältig sein, betont Schade: „Es kann zum Beispiel sein, dass jemand beruflich für längere Zeit ins Ausland muss.“Auch Krankheit oder ein vorübergehender Führerscheinentzug kommen als Gründe infrage. Aus rechtlicher Sicht sei dagegen nichts einzuwenden, sofern das Auto zugelassen und fahrtüchtig sei, erklärt der Hauptkommissar.
Erst wenn einer dieser beiden Punkte nicht mehr zutrifft, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dann klebt die Polizei einen roten Aufkleber auf die Windschutzscheibe des abgestellten Fahrzeugs und fordert den Halter auf, das Auto innerhalb einer Woche zu entfernen. „Kommt der Halter dieser Aufforderung nicht nach und missachtet eine wiederholte Aufforderung per Post, wird das Fahrzeug abgeschleppt“, erklärt die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Wenn der Halter sein Auto nach einer gewissen Frist nicht abgeholt und die fällig gewordene Gebühr für die Aufbewahrung bezahlt hat, gibt es kein Erbarmen: Das Fahrzeug wird verbewegt, wertet und anschließend verschrottet. So weit kommt es in den meisten Fällen jedoch nicht, sagt Funk: „In der Regel entfernen die Leute ihr Fahrzeug von einem Parkplatz, wenn sie dazu aufgefordert werden.“
Problematisch wird es jedoch, wenn das Auto zugelassen ist, von außen einen fahrtüchtigen Eindruck macht und dennoch über Monate am selben Fleck steht. „Dann sind uns die Hände gebunden – wir können ja nicht reinschauen und sehen, ob es noch fährt“, sagt Schade. Ein weiteres Problem sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, bei denen der Halter nicht ermittelt werden kann. „Aktuell gibt es einen Lastwagen aus Polen, der seit über einem Jahr in Neuburg steht“, berichtet Funk. In Zusammenarbeit mit der Polizei habe das Ordnungsamt versucht, die Halterdaten zu ermitteln. Briefe und Telefonate nach Polen liefen jedoch ins Leere oder kamen unzugestellt zurück.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, ein Auto mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland zu fahren, erklärt Thomas Assenbrunner vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. „Wer sich nur vorübergehend hier aufhält – etwa zum Arbeiten – kann bis zu zwölf Monate seine ausländische Zulassung behalten.“Allerdings müssen die Autos beim Hauptzollamt gemeldet und versteuert werden. Wer dagegen seinen Lebensmittelpunkt und damit seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, der ist verpflichtet, sein Auto vom ersten Tag an bei der entsprechenden Zulassungsstelle umzumelden.