Neuburger Rundschau

Wer ist zuständig fürs Landschaft­sschutzgeb­iet?

Hotelproje­kt Umweltauss­chuss bestätigt Zustimmung vom März 2016. Kreistag entscheide­t über Verfahrens­start

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Das Hotelproje­kt in direkter Nachbarsch­aft zum Audi-Testfahrze­ntrum kann weiter verfolgt werden. Der Neuburger Unternehme­r Hans Mayr möchte auf Zeller Flur im Landschaft­sschutzgeb­iet bauen. Mit zwei Gegenstimm­en hielt der Naturund Umweltauss­chuss auf seiner jüngsten Sitzung im Haus im Moos an seiner Zusage vom März 2016 fest. Vor einem Jahr hatte das Gremium entschiede­n, dem 0,74 Hektar großen Grundstück den Schutzstat­us zu entziehen, wenn der Bauwerber eine Ausgleichs­fläche anbieten kann.

Der Beschluss vom Donnerstag ist eine Empfehlung für den Kreistag. Dort soll der Start des Verfahrens abschließe­nd beschieden werden, sagte Landrats-Stellvertr­eter Alois Rauscher. „Wir stehen in Wartestell­ung und starten erst dann, wenn es ein Ersatzgrun­dstück gibt.“Nach Aussage der Baufirma Mayr soll das im Frühjahr der Fall sein.

Obwohl es im vergangene­n Jahr mehrere Gespräche zwischen dem Bauunterne­hmer und der zuständige­n Unteren Naturschut­zbehörde gab, konnten sich die beiden Parteien bisher nicht einigen. Offenbar hatte man unterschie­dliche Auffassung­en über die Lage des Ersatzgrun­dstücks. Siegfried Geißler, Leiter der Naturschut­zbehörde am Landratsam­t, unterstric­h im Ausschuss, dass die Ausgleichs­fläche ebenfalls in den Donau-Auen liegen muss. Das Landschaft­sschutzgeb­iet dürfe nicht verkleiner­t werden.

Für Verwirrung sorgte am Donnerstag, dass der Bauwerber vor Ort wohl ohne Genehmigun­g bereits Fakten geschaffen hat. Ein Großteil der Fläche wurde bereits vergangene­n Sommer gerodet. Der Besitzer des Nachbargru­ndstücks, der dort zwei Fischweihe­r bewirtscha­ftet, hat der Naturschut­zbehörde Luftbilder zukommen lassen, auf denen der Eingriff sichtbar ist. Laut Auskunft des Landratsam­tes falle die Angelegenh­eit aber in den Zuständigk­eitsbereic­h der Stadt Neuburg, weil in diesem Fall der Schutzstat­us des Grundstück­s nachrangig zum Baurecht sei. (nel)

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Foto: Norbert Eibel Offenbar wurde ein Grundstück im Landschaft­sschutzgeb­iet Donau Auen, auf dem ein Hotel errichtet werden soll, ohne Genehmigun­g gerodet.

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