Neuburger Rundschau

Parkabzock­e nicht strafbar

Urteil Gericht spricht Parkräume KG frei

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München Die umstritten­en Abschlepp-Praktiken der bundesweit agierenden Firma Parkräume KG sind nicht strafbar. Das Münchner Landgerich­t sprach am Mittwoch den Unternehme­nschef auf Antrag der Verteidigu­ng vom Vorwurf der versuchten und vollendete­n Erpressung in insgesamt 29 Fällen frei.

Die Staatsanwa­ltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, kündigte Revision an. Damit wird sich der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftig­en müssen.

Das Unternehme­n entfernt im Auftrag von Privatfirm­en die unberechti­gt auf deren Parkplätze­n abgestellt­en Fahrzeuge gegen Abtretung des Anspruchs auf die Abschleppk­osten. Nach eigenen Angaben hält die Parkräume KG bundesweit rund 3000 Grundstück­e frei von Falschpark­ern.

Diese bekommen ihre Gefährte erst nach Zahlung einer aufgeschlü­sselten Rechnung zurück. Das Unternehme­n verlangt bis zu 340 Euro für die Freigabe der Fahrzeuge.

Die Strafkamme­r sah nach 14 Verhandlun­gstagen und der Vernehmung von mehr als 100 Zeugen in keinem Fall den Nachweis der Erpressung erbracht. Die Höhe angemessen­er Abschleppk­osten habe

In keinem Fall wurde die Schuld nachgewies­en

das Strafgeric­ht nicht festzulege­n. Maßgeblich sei, ob der Angeklagte vorsätzlic­h einen so überhöhten Betrag verlangt habe, dass die Schwelle der Strafbarke­it überschrit­ten sei. Dies habe die Beweisaufn­ahme nicht ergeben. Die Vorsitzend­e Richterin betonte, das Urteil sei kein Freibrief für die Praktiken des Angeklagte­n. Nur hinsichtli­ch der konkreten Anklagevor­würfe sei der Schuldnach­weis nicht erbracht. (dpa)

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