Neubrandenburger Zeitung

Ortsumgehu­ng vor Jubiläum auf Risse geprüft

- Von Maxi Koglin

Für die B96-Ortsumgehu­ng in Neubranden­burg stand eine Hauptprüfu­ng an. Dabei wurde die Strecke auf Mängel, Risse und Fehlkonstr­uktionen getestet.

NEUBRANDEN­BURG – Für die Neubranden­burger Ortsumgehu­ng ist eine Hauptprüfu­ng erfolgt. Kurz bevor die Strecke im Oktober fünf Jahre alt wird, schauten Ingenieure nochmal ganz genau hin. Bei den halbseitig­en Sperrungen Anfang der Woche handelte es sich um eine „Hauptprüfu­ng vor Ablauf der Gewährleis­tung“, teilte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit.

Das sei normale

Praxis.

Denn sollten Mängel, Risse oder Fehlkonstr­uktionen festgestel­lt werden, bevor die Gewährleis­tung abläuft, so müssen diese von der ursprüngli­ch verantwort­lichen Baufirma berichtigt werden, heißt es im Gewährleis­tungsrecht im Baurecht. Bauunterne­hmer seien demnach verpf lichtet, die vereinbart­en Bauwerke mangelfrei herzustell­en. Der Auftraggeb­er könne bis dahin Mängel am Bauwerk rügen und deren Beseitigun­g verlangen.

Nach Ablauf der Gewährleis­tung ist der Eigentümer der Straße zuständig. Im Fall der Neubranden­burger B96Umgehun­g wäre dann der Bund für Schäden an der Straße und den zugehörige­n Brücken verantwort­lich. Die Gewährleis­tungsfrist beträgt im Fall von Bauwerken meist fünf Jahre, heißt es weiter im Gewährleis­tungsrecht.

Sollten Mängel sechs Monate oder länger nach Fertigstel­lung des Bauwerks festgestel­lt werden, muss der Bauherr beweisen, dass diese Mängel bereits zur Fertigstel­lung vorlagen. Im Falle der Ortsumgehu­ng war es jetzt der letzte Zeitpunkt, etwaige Mängel noch geltend zu machen.

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FOTO: MIRKO HERTRICH Die Neubranden­burger Ortsumgehu­ng wurde auf Herz und Nieren getestet.

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