Ortsumgehung vor Jubiläum auf Risse geprüft
Für die B96-Ortsumgehung in Neubrandenburg stand eine Hauptprüfung an. Dabei wurde die Strecke auf Mängel, Risse und Fehlkonstruktionen getestet.
NEUBRANDENBURG – Für die Neubrandenburger Ortsumgehung ist eine Hauptprüfung erfolgt. Kurz bevor die Strecke im Oktober fünf Jahre alt wird, schauten Ingenieure nochmal ganz genau hin. Bei den halbseitigen Sperrungen Anfang der Woche handelte es sich um eine „Hauptprüfung vor Ablauf der Gewährleistung“, teilte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit.
Das sei normale
Praxis.
Denn sollten Mängel, Risse oder Fehlkonstruktionen festgestellt werden, bevor die Gewährleistung abläuft, so müssen diese von der ursprünglich verantwortlichen Baufirma berichtigt werden, heißt es im Gewährleistungsrecht im Baurecht. Bauunternehmer seien demnach verpf lichtet, die vereinbarten Bauwerke mangelfrei herzustellen. Der Auftraggeber könne bis dahin Mängel am Bauwerk rügen und deren Beseitigung verlangen.
Nach Ablauf der Gewährleistung ist der Eigentümer der Straße zuständig. Im Fall der Neubrandenburger B96Umgehung wäre dann der Bund für Schäden an der Straße und den zugehörigen Brücken verantwortlich. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Fall von Bauwerken meist fünf Jahre, heißt es weiter im Gewährleistungsrecht.
Sollten Mängel sechs Monate oder länger nach Fertigstellung des Bauwerks festgestellt werden, muss der Bauherr beweisen, dass diese Mängel bereits zur Fertigstellung vorlagen. Im Falle der Ortsumgehung war es jetzt der letzte Zeitpunkt, etwaige Mängel noch geltend zu machen.