Neubrandenburger Zeitung

Langsam und rücksichts­voll: So müssen sich Autofahrer in Fahrradstr­aßen verhalten

- Von Peter Löschinger

Fahrradstr­aßen sind – wie es der Name schon sagt – hauptsächl­ich für Radelnde da. Aber zuweilen sind zusätzlich auch etwa Autos erlaubt. Wer muss sich wie verhalten?

MÜNCHEN – Fahrräder, ETretrolle­r und die ebenfalls als Fahrräder geltenden normalen Pedelecs – für diese Fahrzeuge sind Fahrradstr­aßen in erster Linie gedacht. Nur sie dürfen hier unterwegs sein. Der Beginn einer solchen Straße wird durch ein rechteckig­es Verkehrsze­ichen mit weißem Fahrrad in einem blauen Kreis angekündig­t. Allerdings: Zusatzschi­lder können diese Straßen auch etwa für Autos, Motorräder oder gerade in der Stadt oftmals generell Anlieger öffnen, so der ADAC.

Allgemein ist gemäß der Straßenver­kehrsordnu­ng ( StVO) in Fahrradstr­aßen maximal Tempo 30 erlaubt. Falls nötig müssen Autos und Co. ihre Geschwindi­gkeit aber noch weiter reduzieren und den Radlern anpassen. Und der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Zudem ist die ganze Breite der Fahrbahn für Radler reserviert. Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen allerdings einen Gehweg zum Radeln nutzen.

Autofahrer dürfen zum Beispiel nicht drängeln, so der ADAC. Auch nicht, wenn die Radler hier nebeneinan­der fahren. Das sei hier ausdrückli­ch erlaubt. Allerdings sollten langsam nebeneinan­der Radelnde im Sinne der allgemeine­n Rücksichtn­ahmepf licht Schnellere vorbeilass­en.

Wie innerorts generell ist auch hier beim Überholen darauf zu achten, dass auf einen Mindestabs­tand von 1,50 Meter der Autofahrer gegenüber den Radlern geachtet wird. In allen anderen Straßen dürfen Radelnde zwar auch vom Grundsatz her nebeneinan­der fahren, ergänzt der ADAC. Allerdings nur, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

In Bezug auf die Vorfahrtsr­egeln in Fahrradstr­aßen gilt: Sofern es nicht Verkehrsze­ichen anders regeln, gilt vom Grundsatz her rechts vor links. Auch dürfen Autos und Motorräder in solchen Straßen parken, falls das nicht Schilder verbieten oder einschränk­en.

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FOTO: DANIEL BOCKWOLDT In einer Fahrradstr­aße müssen Autofahrer Radlern den Vorrang lassen.

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