CDU-Politiker gegen Klimaschutz-Reform
Thomas Heilmann hat schon einmal ein Gesetzesvorhaben der Ampel aufgehalten.
Karlsruhe/Berlin Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann beantragte am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp der Reform des Klimaschutzgesetzes, wie sein Büro bestätigte. Heilmann begründet den Schritt mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren und mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er will damit die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform im Bundestag verhindern.
Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen
Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Klimaschutzanstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien – was Klimaschutz de facto in die Zukunft verschiebe. Außerdem würden einzelne Ministerien deutlich weniger stark für die Erreichung der Ziele in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in die Pflicht genommen. Stattdessen soll künftig stärker der deutsche Gesamtausstoß an CO2 zählen und die Bundesregierung als Ganzes dafür gerade stehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde im September vom Bundestag verabschiedet. (dpa)