Tödliche Messerattacke: Ist der Täter schuldunfähig?
Statt eines Haftbefehls wird gegen den mutmaßlichen Täter der tödlichen Messerattacke am Ulmer Eselsberg ein Unterbringungsbefehl erlassen. Für den Getöteten soll es eine Trauerfeier geben.
Ulm Nach der tödlichen Messerattacke am vergangenen Sonntag am Ulmer Eselsberg ist gegen den mutmaßlichen Täter wegen des Verdachts des Totschlags sowie des versuchten Totschlags ein Unterbringungsbefehl erlassen worden. Es stehe im Raum, dass der Mann in einem schuldunfähigen Zustand gehandelt haben könnte, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ulm.
Der 54-jährige Iraner befinde sich derzeit noch in einer Ulmer Klinik. Zu seinem aktuellen Gesundheitsstand konnte die Sprecherin keine näheren Angaben machen. Sie geht aber davon aus, dass er ansprechbar war. Ansonsten hätte die Hafteröffnung nicht stattfinden können. Der Mann soll einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 54-Jährige, bewaffnet mit einem Messer, in die Wohnung einer Familie gestürmt und dort den 58-jährigen Vater tödlich sowie dessen 54 Jahre alte Frau sowie deren 16 Jahre alte Tochter teils schwer verletzt haben. Danach sei der Mann zu Fuß geflüchtet.
Eine erste am Tatort eintreffende Streife habe den 54-Jährigen auf der Straße blutverschmiert und mit einem Messer in Hand angetroffen. Weil der sie sofort angegriffen habe, machten die Polizisten von ihrer Dienstwaffe Gebrauch. Der Mann, der mit dem Opfer unter einem Dach wohnte, wurde getroffen und musste operiert werden. Wegen des Schusswaffengebrauchs ermittelt das Landeskriminalamt (LKA) in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft.
Beim
Unterbringungsbefehl handelt es sich ähnlich wie beim Haftbefehl um eine richterliche Anordnung, gemäß der ein Beschuldigter in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden kann. Er ist jedoch als das Gegenteil
zum Haftbefehl anzusehen, der gegenüber schuldfähigen Straftätern ergeht. Ein Unterbringungsbefehl richtet sich in der Regel gegen schuldunfähige beziehungsweise vermindert schuldfähige Straftäter. Mithilfe eines Unterbringungsbefehls aber soll die Allgemeinheit vor dem Beschuldigten während der gesamten Ermittlungen sowie während des Prozesses geschützt werden. Sobald der Leichnam des Getöteten von der Staatsanwaltschaft freigegeben ist, plant die Ditib-Gemeinde Ulm in Abstimmung mit der Familie eine Trauerfeier an der Moschee in der Herrlinger Straße. Der Tote soll anschließend nach Pakistan zur Beisetzung überführt werden. „Es war ein sehr netter Mann“, sagt Hasan Yildiz, der Vorsitzende der muslimischen Gemeinde.