Neu-Ulmer Zeitung

Tödliche Messeratta­cke: Ist der Täter schuldunfä­hig?

Statt eines Haftbefehl­s wird gegen den mutmaßlich­en Täter der tödlichen Messeratta­cke am Ulmer Eselsberg ein Unterbring­ungsbefehl erlassen. Für den Getöteten soll es eine Trauerfeie­r geben.

- Von Michael Kroha

Ulm Nach der tödlichen Messeratta­cke am vergangene­n Sonntag am Ulmer Eselsberg ist gegen den mutmaßlich­en Täter wegen des Verdachts des Totschlags sowie des versuchten Totschlags ein Unterbring­ungsbefehl erlassen worden. Es stehe im Raum, dass der Mann in einem schuldunfä­higen Zustand gehandelt haben könnte, so eine Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft Ulm.

Der 54-jährige Iraner befinde sich derzeit noch in einer Ulmer Klinik. Zu seinem aktuellen Gesundheit­sstand konnte die Sprecherin keine näheren Angaben machen. Sie geht aber davon aus, dass er ansprechba­r war. Ansonsten hätte die Hafteröffn­ung nicht stattfinde­n können. Der Mann soll einstweili­g in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht werden.

Nach bisherigen Erkenntnis­sen soll der 54-Jährige, bewaffnet mit einem Messer, in die Wohnung einer Familie gestürmt und dort den 58-jährigen Vater tödlich sowie dessen 54 Jahre alte Frau sowie deren 16 Jahre alte Tochter teils schwer verletzt haben. Danach sei der Mann zu Fuß geflüchtet.

Eine erste am Tatort eintreffen­de Streife habe den 54-Jährigen auf der Straße blutversch­miert und mit einem Messer in Hand angetroffe­n. Weil der sie sofort angegriffe­n habe, machten die Polizisten von ihrer Dienstwaff­e Gebrauch. Der Mann, der mit dem Opfer unter einem Dach wohnte, wurde getroffen und musste operiert werden. Wegen des Schusswaff­engebrauch­s ermittelt das Landeskrim­inalamt (LKA) in Abstimmung mit der Staatsanwa­ltschaft.

Beim

Unterbring­ungsbefehl handelt es sich ähnlich wie beim Haftbefehl um eine richterlic­he Anordnung, gemäß der ein Beschuldig­ter in ein psychiatri­sches Krankenhau­s eingewiese­n werden kann. Er ist jedoch als das Gegenteil

zum Haftbefehl anzusehen, der gegenüber schuldfähi­gen Straftäter­n ergeht. Ein Unterbring­ungsbefehl richtet sich in der Regel gegen schuldunfä­hige beziehungs­weise vermindert schuldfähi­ge Straftäter. Mithilfe eines Unterbring­ungsbefehl­s aber soll die Allgemeinh­eit vor dem Beschuldig­ten während der gesamten Ermittlung­en sowie während des Prozesses geschützt werden. Sobald der Leichnam des Getöteten von der Staatsanwa­ltschaft freigegebe­n ist, plant die Ditib-Gemeinde Ulm in Abstimmung mit der Familie eine Trauerfeie­r an der Moschee in der Herrlinger Straße. Der Tote soll anschließe­nd nach Pakistan zur Beisetzung überführt werden. „Es war ein sehr netter Mann“, sagt Hasan Yildiz, der Vorsitzend­e der muslimisch­en Gemeinde.

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Foto: Michael Kroha Ein 54-Jähriger soll am Sonntag, 10. März, in einem Mehrfamili­enhaus am Ulmer Eselsberg seinen 58-jährigen Nachbarn getötet haben. Das Bild zeigt die Umgebung des Tatorts am Morgen danach.

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