Frau beißt Polizisten, entgeht aber einer Haftstrafe
Eine Frau randaliert in einer Pizzeria in Illertissen. Die alarmierten Polizisten attackiert und beleidigt sie massiv. Dafür musste sie sich vor Gericht verantworten.
Landkreis Neu-Ulm Gerade noch an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt ist eine 35-Jährige aus dem südlichen Landkreis: Sie hatte sich vor dem Amtsgericht NeuUlm wegen einer Reihe von Straftaten zu verantworten, die sie im Mai des vergangenen Jahres in einer Illertisser Pizzeria begangen hatte. Ihre derben Beleidigungen und die Härte des Widerstands schockierten auch das Gericht.
Die Frau wollte nachts noch Einlass in das Illertisser Lokal. Die Bedienung verwehrte ihr den Wunsch allerdings. Daraufhin eskalierte die Situation: Sie zog die Kellnerin am Pferdeschwanz und schlug sie gegen den Oberkörper. Dann riss sie einen Vorhang herunter und mehrere Tische fielen um. Der Wirt konnte sie vorerst beruhigen, doch als eine Polizeistreife eintraf, eskalierte die Situation erneut: Eine Beamtin ging mit der Bedienung in die Küche, um ihre Aussage aufzunehmen. Ein anderer Polizist verlangte die Personalien der Randaliererin. Diese tat so, als wollte sie ihren Ausweis aus einer Tasche am Hosenbund holen. Dann schlug sie dem Beamten jedoch unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Einem zweiten Schlag konnte er gerade noch ausweichen.
Als der Beamte die Frau von hinten an den Schultern packte und seine Kollegin dazu kam, um die offensichtlich alkoholisierte Frau zu Boden zu bringen, gab diese scheinbar nach. Sie beugte sich nach vorn, angeblich, um ihren Ausweis zu übergeben. Deshalb lockerte der Polizist seinen Griff. Plötzlich schlug die Frau mit ihrem Hinterkopf so wuchtig zurück, dass sie den 37-Jährigen mitten im Gesicht traf. Nach eigener Aussage gingen ihm „kurzzeitig die Lichter aus“. Eine Platzwunde, eine Gehirnerschütterung, massive Prellungen
am Jochbein, der Augenhöhle und dem Kiefer, ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule und eine kaputte Brille waren die Folgen, an denen der Polizist wochenlang zu leiden hatte.
Als es schließlich gelang, die Frau am Boden zu fixieren, biss sie den Beamten auch noch in die Hand. Seine Kollegin erlitt Verletzungen an den Knien und am Arm.
Die sich immer wieder einmischende Begleiterin der Frau erhielt einen Platzverweis, den sie erst nach Einsatz von Pfefferspray befolgte. Nach wenigen Minuten trafen zwei Unterstützungsstreifen ein, die den Transport der Täterin zur Dienststelle übernahmen. Das alles hinderte die Frau aber nicht daran, sich auch in fixiertem Zustand ständig zu wehren und eine Reihe von Beleidigungen von sich zu geben, die auch erfahrene Polizisten noch nie gehört hatten. Hinzukamen Bedrohungen der übelsten Sorte. Richterin Antje Weingart bestätigte in ihrer Urteilsbegründung, eine vergleichbare Widerstandshandlung – verbunden mit den derben Beleidigungen – bisher nicht verhandelt zu haben.
Verteidiger Daniel Mahler hatte zu Beginn für seine Mandantin ein vollumfängliches Geständnis vorgetragen, das er mit bereit gelegten Geldbeträgen für die Geschädigten untermauerte. Der am meisten betroffene Polizeibeamte nahm das Geld an, was als „Teilzahlung für zu erwartenden Schadenersatz“protokolliert wurde. Denn weitere Zahlungen werden auf die Angeklagte in zivilrechtlicher Hinsicht zukommen. Vor dem Urteil wurden zwei Vorstrafen bekannt gegeben: Eine davon bezog sich auf eine ähnliche Straftat: Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Damals wurde eine Geldstrafe verhängt.
Daher sah sich die Richterin veranlasst, die Angeklagte zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Da das aber die erste Freiheitsstrafe ist und eine günstige Sozialprognose vorliegt, wurde diese gemäß geltender Praxis zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Hundert Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Alkoholtherapie muss sie als zusätzliche Auflagen erfüllen.