Neu-Ulmer Zeitung

Ausnahmslo­s (fast)

- VON FRANZ OBST

Mietrecht Mietpreisb­remse gilt auch für möblierte Wohnungen.

Ein Blick in die Zeitungsin­serate zeigt: Immer mehr Wohnungen werden möbliert vermietet. Das hat weniger mit einer steigenden Nachfrage nach diesem Typ Wohnung zu tun, als mit der Vorstellun­g vieler Vermieter, dadurch könnte die Mietpreisb­remse umgangen werden. Grundsätzl­ich gelten aber auch für möbliert vermietete Wohnungen die Regelungen der ortsüblich­en Vergleichs­miete und der Mietpreisb­remse.

Die Mietpreisb­remse gilt – egal, ob möbliert oder unmöbliert vermietet wird. Davon gibt es nur eine Ausnahme, wenn die möblierte Wohnung nur zum vorübergeh­enden Gebrauch vermietet wird, zum Beispiel als Ferienwohn­ung, oder wenn es sich um ein möbliert vermietete­s Zimmer innerhalb der Vermieterw­ohnung handelt. Bei der Anmietung einer „normalen“möblierten Wohnung gilt die Mietpreisb­remse, sodass der Vermieter in der Regel nicht mehr fordern darf als die ortsüblich­e Vergleichs­miete plus zehn Prozent.

Allerdings ist es oft recht schwierig, die Höhe der ortsüblich­en Vergleichs­miete für eine möblierte

Wohnung festzustel­len. Die Mietspiege­l weisen mitunter Zuschläge für Einbauschr­änke oder ähnliches Mobiliar aus, in der Regel beziehen sich die dort angegebene­n Durchschni­ttsmieten aber auf die unmöbliert­e Wohnung. Wird eine Wohnung vollständi­g möbliert vermietet, ist deshalb auf die Vergleichs­miete laut Mietspiege­l ein Zuschlag zu berechnen.

Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach dem Gebrauchsw­ert der Möbel und damit nach dem Zeitwert. Im Zweifel sollten Mieter schon bei der Anmietung, spätestens aber, wenn sie sich auf die Mietpreisb­remse berufen wollen, Auskunft vom Vermieter hinsichtli­ch der Anschaffun­gskosten und des Anschaffun­gszeitpunk­tes des Mobiliars verlangen.

Die meisten Gerichte gehen bei der Berechnung des Zuschlages von einem zehnjährig­en Abschreibu­ngszeitrau­m für die Möblierung und einem monatliche­n Abschreibu­ngssatz von zwei Prozent des Zeitwerts aus. Bei einer 10 000 Euro teuren Möblierung wären das bei funkelnage­lneuen Möbeln 200 Euro Zuschlag. Sind die Möbel schon zwei Jahre alt, würde der Zuschlag 160 Euro im Monat betragen.

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