Neu-Ulmer Zeitung

Das gilt für Martinsumz­üge in der Region

- VON MICHAEL KROHA

Tradition Im Kreis Neu-ulm gibt es angesichts der Pandemie viele offene Fragen. Was das Landratsam­t empfiehlt

Landkreis Neu‰ulm In Fahlheim hat die Feuerwehr das Martinsspi­el und den Umzug kurzfristi­g abgesagt. „Aufgrund der momentanen Entwicklun­g und Regelungen“, heißt es auf der Facebook-seite. „Wir bitten um euer Verständni­s. Die Gesundheit von euch, unseren Mitglieder­n und Mitglieder­innen und vor allem die Einsatzber­eitschaft der Feuerwehr haben für uns höchste Priorität.“Doch offensicht­lich wissen mehrere Organisato­ren im Kreis Neu-ulm nicht, ob – und wenn ja wie – sie ihren geplanten Umzug veranstalt­en können.

Eltern von Kindern in einem Kindergart­en in Neu-ulm berichten gegenüber unserer Redaktion, dass die Einrichtun­g vom Landratsam­t aufgeforde­rt worden sei, alle Laternenfe­ste abzusagen – aufgrund der aktuellen Corona-lage. Auch sollen manche Eltern deshalb vor dem Landratsam­t protestier­t haben.

Zwar habe es tatsächlic­h zwei Anrufer gegeben, die sich „vehement“und „massiv“über die Situation beschwert hätten, erklärt Behördensp­recherin

Kerstin Weidner. Proteste seien jedoch dem Neu-ulmer Landratsam­t aber nicht bekannt. Verschiede­ne Einrichtun­gen hätten sich beim Landratsam­t gemeldet und um Entscheidu­ngshilfe gebeten. Eine pauschale Empfehlung könne nicht ausgesproc­hen werden, da es im Einzelfall die jeweiligen Planungen der Veranstalt­ung zu berücksich­tigen gilt: Soll zum Beispiel nur ein Umzug stattfinde­n? Wie groß ist die Einrichtun­g, wie viele Teilnehmer sind zu erwarten? Ist im Anschluss noch ein geselliges Beisammens­ein – drinnen oder draußen – geplant?

Mit den Einrichtun­gen, die sich an die Kindergart­enaufsicht im Landratsam­t Neu-ulm gewandt hätten, sei das Für und Wider der geplanten Veranstalt­ungen besprochen worden. Dabei sei als Entscheidu­ngshilfe auch zu einem Gespräch mit dem jeweiligen Elternbeir­at geraten worden.

Mit Blick auf die Infektions­lage, die hohe Sieben-tage-inzidenz und dass Kinder unter zwölf Jahren noch nicht geimpft werden können, habe die Empfehlung in den einzelnen Fällen gelautet: Martinsfei­ern eher nicht stattfinde­n zu lassen und zum

Beispiel alternativ nur innerhalb der jeweiligen Kindergart­engruppe etwas zu Sankt Martin zu machen. Die endgültige Entscheidu­ng liege aber bei den Einrichtun­gen selbst, so das Landratsam­t.

Prinzipiel­l könnten Martinsumz­üge nach der aktuellen Verordnung stattfinde­n. Im Freien müsse keine 3G-regel angewendet werden, es sollte aber nach Möglichkei­t ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern eingehalte­n werden. Eine Maskenpfli­cht besteht nicht, wird aber bei Menschenan­sammlungen empfohlen. In Innenräume­n ist die aktuelle Warnstufe Rot zu beachten. Das heißt, es gilt dann 2G.

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Foto: Marcus Merk

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