Das gilt für Martinsumzüge in der Region
Tradition Im Kreis Neu-ulm gibt es angesichts der Pandemie viele offene Fragen. Was das Landratsamt empfiehlt
Landkreis Neuulm In Fahlheim hat die Feuerwehr das Martinsspiel und den Umzug kurzfristig abgesagt. „Aufgrund der momentanen Entwicklung und Regelungen“, heißt es auf der Facebook-seite. „Wir bitten um euer Verständnis. Die Gesundheit von euch, unseren Mitgliedern und Mitgliederinnen und vor allem die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr haben für uns höchste Priorität.“Doch offensichtlich wissen mehrere Organisatoren im Kreis Neu-ulm nicht, ob – und wenn ja wie – sie ihren geplanten Umzug veranstalten können.
Eltern von Kindern in einem Kindergarten in Neu-ulm berichten gegenüber unserer Redaktion, dass die Einrichtung vom Landratsamt aufgefordert worden sei, alle Laternenfeste abzusagen – aufgrund der aktuellen Corona-lage. Auch sollen manche Eltern deshalb vor dem Landratsamt protestiert haben.
Zwar habe es tatsächlich zwei Anrufer gegeben, die sich „vehement“und „massiv“über die Situation beschwert hätten, erklärt Behördensprecherin
Kerstin Weidner. Proteste seien jedoch dem Neu-ulmer Landratsamt aber nicht bekannt. Verschiedene Einrichtungen hätten sich beim Landratsamt gemeldet und um Entscheidungshilfe gebeten. Eine pauschale Empfehlung könne nicht ausgesprochen werden, da es im Einzelfall die jeweiligen Planungen der Veranstaltung zu berücksichtigen gilt: Soll zum Beispiel nur ein Umzug stattfinden? Wie groß ist die Einrichtung, wie viele Teilnehmer sind zu erwarten? Ist im Anschluss noch ein geselliges Beisammensein – drinnen oder draußen – geplant?
Mit den Einrichtungen, die sich an die Kindergartenaufsicht im Landratsamt Neu-ulm gewandt hätten, sei das Für und Wider der geplanten Veranstaltungen besprochen worden. Dabei sei als Entscheidungshilfe auch zu einem Gespräch mit dem jeweiligen Elternbeirat geraten worden.
Mit Blick auf die Infektionslage, die hohe Sieben-tage-inzidenz und dass Kinder unter zwölf Jahren noch nicht geimpft werden können, habe die Empfehlung in den einzelnen Fällen gelautet: Martinsfeiern eher nicht stattfinden zu lassen und zum
Beispiel alternativ nur innerhalb der jeweiligen Kindergartengruppe etwas zu Sankt Martin zu machen. Die endgültige Entscheidung liege aber bei den Einrichtungen selbst, so das Landratsamt.
Prinzipiell könnten Martinsumzüge nach der aktuellen Verordnung stattfinden. Im Freien müsse keine 3G-regel angewendet werden, es sollte aber nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Eine Maskenpflicht besteht nicht, wird aber bei Menschenansammlungen empfohlen. In Innenräumen ist die aktuelle Warnstufe Rot zu beachten. Das heißt, es gilt dann 2G.