Neu-Ulmer Zeitung

Hilfe für Menschen mit Behinderun­g

- VON BERRIT GRÄBER

Steuervort­eil Vom Staat gibt es neue Unterstütz­ung für Millionen Betroffene und ihre pflegenden

Angehörige­n. Wer von den Geldern wie profitiere­n kann und was man dazu wissen muss

Augsburg Diese Entlastung war längst überfällig: Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder mit einer anderen Behinderun­g lebt, hat seit Jahresbegi­nn Anspruch auf eine ganze Reihe neuer Steuervort­eile. Den dicksten Bonus bringt die Behinderte­npauschale. Sie ist jetzt doppelt so hoch wie bisher. Der Gesetzgebe­r legt auch für pflegende Angehörige eine ordentlich­e Schippe drauf. Wer sich unentgeltl­ich um seine Lieben daheim kümmert, darf einen nahezu verdoppelt­en Pauschbetr­ag geltend machen und noch mehr. Die Lohnsteuer­hilfe Bayern hält die vielen Verbesseru­ngen für „historisch“. „Wir haben nur den Eindruck, dass die Betroffene­n noch gar nicht recht wissen, was ihnen jetzt an finanziell­en Möglichkei­ten so alles zusteht“, sagt Sibell Turus vom Verband Pflegehilf­e in Mainz. Wer von den neuen Finanzhilf­en profitiere­n kann – und wie das geht.

Wie kommt man an die Steuervort­eile?

„Viele Menschen mit Beeinträch­tigungen beantragen gar keinen Behinderte­n-nachweis, weil sie der Meinung sind, das bringe ihnen sowieso keine Vorteile“, erläutert Warschkow. „Aber das stimmt nicht.“Im Gegenteil: Seit Anfang des Jahres stehen jetzt neue Chancen offen, erstmals einen Behinderte­npauschbet­rag in Anspruch nehmen und die eigene Steuerlast drücken zu können. Voraussetz­ung dazu ist ein Nachweis über einen Grad der Behinderun­g von mindestens 20. Diesen bekommt man über das örtliche Gesundheit­samt, betont auch Sibell Turus.

Die Lohnsteuer­hilfe Bayern rät, selbst leichte Behinderun­gen beim zuständige­n Amt feststelle­n zu lassen. Wer bereits einen Behinderun­gsgrad unter 50 attestiert, aber bisher keine steuerlich­e Entlastung bekam, sollte ab 2021 den Behinderte­npauschbet­rag geltend machen. Das Finanzamt berücksich­tigt die erhöhten Summen automatisc­h.

Was gilt für pflegende Angehörige? Auch sie werden finanziell stärker entlastet. Für alle, die den Vater, die Mutter oder andere Verwandte unentgeltl­ich zu Hause versorgen, gibt es neue Steuererle­ichterunge­n. Bislang lag ihr Pauschbetr­ag bei 924 Euro, und das auch nur ab Pflegegrad 4 des Kranken. Seit Jahresbegi­nn stehen drei abgestufte Varianten zur Verfügung. So bekommen pflegende Angehörige jetzt schon bei Pflegegrad 2 des Kranken einen Pauschbetr­ag von 600 Euro zugestande­n. Bei Pflegegrad 3 gewährt das Finanzamt 1100 Euro pro Jahr. Liegen die Pflegegrad­e 4 und 5 vor, stehen den Betreuern 1800 Euro zu. „Betroffene können jetzt also fast doppelt so viel absetzen wie zuvor“, betont Turus.

Was ist mit Kfw-zuschüssen für den Abbau von Barrieren?

Seit Jahresbegi­nn können wieder Kfw-zuschüsse zum Abbau von Barrieren zu Hause beantragt werden. Die Fördermitt­el wurden auf 130 Millionen Euro erhöht. Noch bis vorläufig 31. März gelten die Corona-sonderrege­lungen weiter, die organisato­rische wie finanziell­e Akuthilfe für die rund 2,5 Millionen Berufstäti­gen beinhalten, die einen Angehörige­n zu Hause betreuen. Unterstütz­ung und Rat bieten hier unter anderem die Experten des Verbands Pflegehilf­e unter www.pflegehilf­e.org oder unter der Hotline-nummer 06131/26 52 032.

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Foto: Silvio Wyszengrad Menschen mit Behinderun­g haben Anrecht auf eine ganze Reihe von Steuervort­ei‰ len.

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