Hilfe für Menschen mit Behinderung
Steuervorteil Vom Staat gibt es neue Unterstützung für Millionen Betroffene und ihre pflegenden
Angehörigen. Wer von den Geldern wie profitieren kann und was man dazu wissen muss
Augsburg Diese Entlastung war längst überfällig: Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder mit einer anderen Behinderung lebt, hat seit Jahresbeginn Anspruch auf eine ganze Reihe neuer Steuervorteile. Den dicksten Bonus bringt die Behindertenpauschale. Sie ist jetzt doppelt so hoch wie bisher. Der Gesetzgeber legt auch für pflegende Angehörige eine ordentliche Schippe drauf. Wer sich unentgeltlich um seine Lieben daheim kümmert, darf einen nahezu verdoppelten Pauschbetrag geltend machen und noch mehr. Die Lohnsteuerhilfe Bayern hält die vielen Verbesserungen für „historisch“. „Wir haben nur den Eindruck, dass die Betroffenen noch gar nicht recht wissen, was ihnen jetzt an finanziellen Möglichkeiten so alles zusteht“, sagt Sibell Turus vom Verband Pflegehilfe in Mainz. Wer von den neuen Finanzhilfen profitieren kann – und wie das geht.
Wie kommt man an die Steuervorteile?
„Viele Menschen mit Beeinträchtigungen beantragen gar keinen Behinderten-nachweis, weil sie der Meinung sind, das bringe ihnen sowieso keine Vorteile“, erläutert Warschkow. „Aber das stimmt nicht.“Im Gegenteil: Seit Anfang des Jahres stehen jetzt neue Chancen offen, erstmals einen Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen und die eigene Steuerlast drücken zu können. Voraussetzung dazu ist ein Nachweis über einen Grad der Behinderung von mindestens 20. Diesen bekommt man über das örtliche Gesundheitsamt, betont auch Sibell Turus.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät, selbst leichte Behinderungen beim zuständigen Amt feststellen zu lassen. Wer bereits einen Behinderungsgrad unter 50 attestiert, aber bisher keine steuerliche Entlastung bekam, sollte ab 2021 den Behindertenpauschbetrag geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt die erhöhten Summen automatisch.
Was gilt für pflegende Angehörige? Auch sie werden finanziell stärker entlastet. Für alle, die den Vater, die Mutter oder andere Verwandte unentgeltlich zu Hause versorgen, gibt es neue Steuererleichterungen. Bislang lag ihr Pauschbetrag bei 924 Euro, und das auch nur ab Pflegegrad 4 des Kranken. Seit Jahresbeginn stehen drei abgestufte Varianten zur Verfügung. So bekommen pflegende Angehörige jetzt schon bei Pflegegrad 2 des Kranken einen Pauschbetrag von 600 Euro zugestanden. Bei Pflegegrad 3 gewährt das Finanzamt 1100 Euro pro Jahr. Liegen die Pflegegrade 4 und 5 vor, stehen den Betreuern 1800 Euro zu. „Betroffene können jetzt also fast doppelt so viel absetzen wie zuvor“, betont Turus.
Was ist mit Kfw-zuschüssen für den Abbau von Barrieren?
Seit Jahresbeginn können wieder Kfw-zuschüsse zum Abbau von Barrieren zu Hause beantragt werden. Die Fördermittel wurden auf 130 Millionen Euro erhöht. Noch bis vorläufig 31. März gelten die Corona-sonderregelungen weiter, die organisatorische wie finanzielle Akuthilfe für die rund 2,5 Millionen Berufstätigen beinhalten, die einen Angehörigen zu Hause betreuen. Unterstützung und Rat bieten hier unter anderem die Experten des Verbands Pflegehilfe unter www.pflegehilfe.org oder unter der Hotline-nummer 06131/26 52 032.