AtommüllLager: Brandschutz bleibt Streitpunkt
Sicherheit Die Gemeinde Gundremmingen sieht auch künftig eine Werkfeuerwehr dafür zuständig.
Die Bundesgesellschaft hat da aber andere Vorstellungen. Auch sonst gibt es einige Forderungen an den Bund
zwischenlagerung bedarf es bereits heute einer verstärkten Anstrengung der Forschung. Als vertrauensschaffende Maßnahme ist zeitnah ein Sicherheitskonzept für alle Zwischenlager und Behälter über den Genehmigungszeitraum hinaus zu schaffen. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung aufrechterhalten werden.
Die Standortgemeinden fordern das Bundesumweltministerium auf, ein gesellschaftliches Begleitgremium für die Zwischenlagerung von hoch- und mittelradioaktiven Abfällen zu installieren. Das Gremium soll in den Fortgang von Konzeptentwicklung und Planung und insbesondere bei sicherheitsrelevanten Fragen durch die zuständigen Behörden und Bundesgesellschaften eingebunden werden. Es wird der BGZ (Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung) als eigenständiges Gremium an die Seite gestellt und vertritt die Interessen der Zivilgesellschaft. Mindestens ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft soll Mitglied des Begleitgremiums werden.
Die Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Lösung der Endlagerfrage. Die Arbeitsgemeinschaft fordert von der Bundesregierung einen Ausgleich der Standortnachteile (vergleichbar der Kohleregionen) für die Dauer der Laufzeiten der Zwischenlager. Die finanziellen Mittel sollen den Gemeinden zugutekommen, den Zusammenhalt stärken, Wirtschaft und Arbeit sowie Kulturentwicklung fördern, Umwelt und Natur schützen und den Klimaschutz verbessern.
Die Standortgemeinden fordern einen Endlagerstandort, der den erforderlichen Kriterien gerecht wird. Mit Abschluss des Standortauswahlprozesses ist ein Eingangslager zu errichten. Die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in Schacht Konrad ist wie geplant ab 2027 sicherzustellen. Wir gehen davon aus, dass die Standortsuche 2031 abgeschlossen ist und ab 2050 mit der Einlagerung begonnen wird. Diese Forderungen richten sich an die zuständigen Behörden, an politische Vertreter der Regionen und an die Bundesregierung. Die Arbeitsgemeinschaft verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit kerntechnischen Anlagen sowie der Zwischenlagerung entstandener Abfälle. Der gesamte Auswahlprozess für einen geeigneten Endlagerstandort wird noch einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Diese Zeit geht zulasten der Standortgemeinden. Für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieser Regionen setzt sich die Asketa ein und fordert eine entsprechende Beteiligung an den Verfahren sowie einen Lastenausgleich.“(mit az)