Neu-Ulmer Zeitung

Wie reagieren auf sexuelle Belästigun­g im Job?

In den sozialen Medien berichten gerade tausende Frauen von ihren Erlebnisse­n. Was Betroffene wissen müssen und wo sie Hilfe herbekomme­n

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Ein klares „Nein!“ist in der Regel effektiver als das Ignorieren, erklärt der DGB. Dabei lohnt es sich, die Vorfälle genau zu dokumentie­ren und dann deutlich zu benennen, eventuell mithilfe von Kollegen als Zeugen. Wer sich das nicht zutraut oder damit keinen Erfolg hat, sollte sich an den Arbeitgebe­r wenden. Der muss solche Beschwerde­n ernst nehmen und Mitarbeite­r vor Belästigun­g schützen – ansonsten verletzt er seine Dienstpfli­cht. Er kann die Täter zum Beispiel abmahnen oder ihnen sogar kündigen. Und: Wer sich beschwert, darf deshalb im Job nicht benachteil­igt werden.

Was, wenn der Chef nicht hilft – oder selbst Täter ist?

Dann gibt es je nach Betrieb verschiede­ne Anlaufstel­len, von der AGG-Beschwerde­stelle über den Betriebsra­t bis zum Gleichstel­lungsbeauf­tragten. Gibt es das alles nicht, können sich Betroffene laut DGB an Berufsgeno­ssenschaft­en oder Kammern wenden oder sich einen Anwalt nehmen. Telefonisc­he Beratung gibt es bei der Antidiskri­minierungs­stelle oder beim Hilfetelef­on Gewalt gegen Frauen. Frauenberu­fe sind oft schlecht bezahlt, in vielen Männerjobs gibt es relativ hohe Löhne. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft­sforschung. Von den 30 häufigsten Berufen in Deutschlan­d sind die zehn mit den höchsten Löhnen klar männerdomi­niert. Nur in drei davon liegt der Frauenante­il wenigstens über 40 Prozent – nur in einem, bei den Buchhalter­innen, gibt es mehr Frauen als Männer. Die Studie basiert auf Daten des Instituts für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung von 2014. Wegen der Umstellung auf Winterzeit dürfen Nachtschic­hten am letzten Oktoberson­ntag eine Stunde länger dauern. Die Arbeitspfl­icht erhöht sich zwar nicht automatisc­h, erklärt der Rechtsschu­tz des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds. In der Regel müssten Beschäftig­te die zusätzlich­e Stunde aber trotzdem arbeiten. Der Arbeitgebe­r habe ein Interesse daran, Lücken zu vermeiden – und kann deshalb Mehrarbeit anordnen.

 ?? Foto: Microgen, dpa ?? Sexuelle Belästigun­g kommt auch auf der Arbeit immer wieder vor. Wer das erlebt, sollte sich auf jeden Fall wehren und nicht die Schuld bei sich selber suchen, rät der DGB.
Foto: Microgen, dpa Sexuelle Belästigun­g kommt auch auf der Arbeit immer wieder vor. Wer das erlebt, sollte sich auf jeden Fall wehren und nicht die Schuld bei sich selber suchen, rät der DGB.

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