Wegen Todesdrohungen vor Gericht
Weil einem 22-Jährigen aus Neu-Ulm das Ausbildungsverhältnis gekündigt wurde, wollte er sich offenbar an seinen ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen rächen
„Der Angeklagte räumt die Vorwürfe vollumfänglich ein; er hat in der bisher schlimmsten Phase seines Lebens puren Blödsinn angestellt!“Mit dieser Erklärung, die Verteidiger Peter Schreiner im Namen seines 22-jährigen Mandanten abgab, war die Richtung schon vorgezeichnet, die das Verfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Memmingen nehmen sollte. Darin ging es um eine ganze Reihe von Anklagepunkten – und alles wohl aus Rache.
Der junge Mann aus Neu-Ulm war im vergangenen Frühjahr zum zweiten Mal aus einem Ausbildungsverhältnis entlassen worden, weil er weder mit seinen Vorgesetzten zurecht kam noch die einfachsten Anforderungen wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit einhalten konnte. So wurde er auch bei der Post-Paketfirma DHL entlassen – und an dieser wollte er sich offenbar rächen. Zunächst diente ihm sein öffentlicher Facebook-Account dazu, eine ehemalige Freundin zu beleidigen, dann ging er dort gegen seine ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen vor: Er veröffentlichte ein Hitlerbild sowie ein Bild mit der ISFlagge und verband damit Drohungen, er werde „Ungläubige umbringen“. Dann randalierte er auf dem Gelände der Post in Schwaighofen und auf einem Stützpunkt der DHL an der Otto-Renner-Straße. An beiden Orten schlug er Fenster von Gebäuden und Autos sowie einen Bildschirm ein und richtete dabei in einer Nacht achttausend Euro Sachschaden an. In einem Büroraum ließ er dabei seinen Geldbeutel mitsamt Ausweis und diversen Karten offen liegen, sodass die Täterfeststellung kein Problem war.
Der 22-Jährige wurde trotzdem immer dreister: Wenige Tage nach der Randale erschien er auf der Neu-Ulmer Polizeiinspektion, meldete seinen Geldbeutel als gestohlen und erstattete Anzeige gegen Polizisten, wegen „Körperverletzung im Amt“eine Anklage gegen ihn mit dem Vorwurf der „Vortäuschung einer Straftat“.
Trotz wiederholter „GefährderAnsprachen“durch die Polizei mit der Mahnung, die Drohungen und Anschuldigungen zu unterlassen, griff der junge Mann noch zu schärferen Mitteln: Er veröffentlichte Telefonbucheinträge mit Namen und Adressen ehemaliger Post-Arbeitskollegen und drohte diesen, er werde sie umbringen. Zudem veröffentlichte er ein Video, das ihn laut seiner Anmerkung zeigte, wie er auf dem Weg zu einem Arbeitskollegen sei, um diesen umzubringen. Die Post mietete für ihre bedrohten Mitarbeiter Hotelzimmer an, damit diese nicht mehr in ihren eigenen Wohnungen übernachten mussten. Die Polizei überwachte die Häuser der Betroffenen.
Gleichzeitig drohte der Angeklagte aber in seinem Familienkreis damit sich umzubringen, was schließlich zur Einweisung ins Bezirkskrankenhaus – und von dort aus in die Untersuchungshaft führte. Fünf Monate nach der Inhaftierung kam es nun zur Verhandlung. Anhand der Akten sowie der Zeugenaussagen der ermittelnden Polizisten war schnell klar, dass sich alles, so wie vom Staatsanwalt vorgetragen, abgespielt hatte.
Für Gerichtspsychiater Andreas Küthmann ging es um die Frage, ob der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung leide, was wiederum die Frage der Schuldunfähigkeit aufgeworfen hätte. Küthmann bestätigte in seinem Untersuchungsbericht zwar, dass der Angeklagte „dissoziale Persönlichkeitszüge“aufweise, dass aber keine Anhaltspunkte für eine ausdrückliche psychische Störung vorlägen, was auch durch zwei weitere Psychiater bestätigt worden sei. Der Gutachter empfahl vielmehr, mit dem Urteil entsprechende Beratungsauflagen zu verbinden. Darin waren sich auch Staatsanwalt und Verteidiger einig, die beide für eine Bewährungsstrafe plädierten.
Richter Nicolai Braun blieb mit seinem Strafmaß genau in der Mitte zwischen den zwei Jahren, die der Staatsanwalt gefordert hatte, und dem einen Jahr, das Verteidiger Schreiner vorgeschlagen hatte: Eineinhalb Jahre Haft, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Dazu psychosoziale Beratung unter Aufsicht eines Bewährungshelfers, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie die Übernahme aller angefallenen Kosten für Sachschäden und Gericht waren das Ergebnis der Beratungen des Richters mit seinen Schöffinnen. Alle Parteien nahmen das Urteil an, es ist rechtskräftig. Der Frauenbund Nersingen feiert am heutigen Dienstag sein zehnjähriges Bestehen. Der JubiläumsGottesdienst findet um 18 Uhr in der St. Leonhardskirche in Leibi statt. Er wurde vom Frauenbund mitgestaltet. (az) In der nächsten Neu-Ulmer Elternrunde am morgigen Mittwoch dreht sich alles um die sprachliche Entwicklung des Kindes: Was sollte mein Kind in welchem Alter sprachlich können? Braucht mein Kind eine logopädische Therapie? Wie ist das bei mehrsprachigen Kindern? Und wie kann ich ein gutes sprachliches Vorbild für mein Kind sein? Die Logopädin Jeanine Lott gibt Antworten auf diese und weitere Fragen zur Sprachentwicklung. Beginn der Elternrunde ist um 19 Uhr im Neu-Ulmer Familienzentrum. Eine Anmeldung ist nicht nötig. (az) Der Historische Verein Neu-Ulm eröffnet am heutigen Dienstag seine Veranstaltungsreihe über das Winterhalbjahr 2017/18. „Wieland – von der Glockengießerei zum globalen Unternehmen“heißt der Vortrag von Manfred Hage, der um 19.30 Uhr in der Musikschule Neu-Ulm (Gartenstraße) zu hören ist. Im Zentrum steht 200 Jahre regionale Industriegeschichte. (az)