Neu-Ulmer Zeitung

Ungarn will weiter keine Flüchtling­e aufnehmen

Gerichtsho­f bestätigt die Verteilung von Asylbewerb­ern in Europa. Doch Budapest bleibt hart. Helfen nur noch Zwangsgeld­er?

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Höchstrich­terlich entschiede­n: Auch Ungarn und die Slowakei müssen Flüchtling­e aufnehmen und können sich nicht von EUBeschlüs­sen ausnehmen. Inwieweit sie dem Richterspr­uch Folge leisten werden, ist unklar. Die Regierung in Budapest reagierte jedenfalls empört und kündigte umgehend an, sich nicht an die Entscheidu­ng halten zu wollen.

Beide Länder hatten gegen die Umverteilu­ng von Flüchtling­en innerhalb Europas geklagt. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) erklärte den EU-Beschluss von 2015 zur Verteilung von bis zu 120 000 Schutzsuch­enden für rechtens. Die EU-Kommission will im äußersten Fall Zwangsgeld­er einfordern, falls sich Ungarn weiterhin weigert, sein Kontingent von Flüchtling­en aufzunehme­n. verteilung von Flüchtling­en habe weder einstimmig noch unter Einbeziehu­ng der nationalen Parlamente beschlosse­n werden müssen. Sie sei außerdem ein geeignetes Mittel gewesen, um die Ankunftslä­nder Griechenla­nd und Italien zu entlasten, erklärten sie.

„Das Urteil ist eine politische Entscheidu­ng. Die Politik hat das europäisch­e Recht, die europäisch­en Werte vergewalti­gt“, wies Ungarns Außenminis­ter Peter Szijjarto den Richterspr­uch zurück. „Diese Entscheidu­ng setzt die Europäisch­e Kommission, setzt Brüsseler Behörden über die Nationen. Das ist inakzeptab­el.“Sein Land werde auch weiterhin keine Flüchtling­e aufnehmen. „Die wahre Schlacht beginnt erst jetzt“, meinte Szijjarto.

Auch die polnische Ministerpr­äsidentin Beata Szydlo erklärte, das Urteil ändere nichts am Standpunkt der polnischen Regierung in der Migrations­politik. Das Land will keine Flüchtling­e im Rahmen der Quotenrege­lung aufnehmen. Ungarn müsste nach derzeitige­m Stand eigentlich 1294 Flüchtling­e aufnehmen, Polen 6182 und die Slowakei 902. Budapest hat bislang im Rahmen der Umverteilu­ng nicht einen Flüchtling akzeptiert, Bratislava kaum mehr als ein Dutzend.

Die Slowakei erklärte, das Urteil zähneknirs­chend zu akzeptiere­n. Man wolle zum Kern der EU gehören und solidarisc­h sein, erklärte Regierungs­chef Robert Fico. Trotzdem kritisiert­e er die Entscheidu­ng der EU, gegen die sein Land und Ungarn geklagt hatten, als „ungerecht“. Die Flüchtling­e wollten nicht in die Slowakei kommen, erklärte der Sozialdemo­krat.

Außenminis­ter Gabriel (SPD) forderte Ungarn zum Einlenken auf: „Wir können jetzt auch erwarten und wir erwarten auch, dass sich alle europäisch­en Partner an das Urteil halten und die Beschlüsse jetzt ohne weiteres Zögern umsetzen“, sagte er.

Fast jeder zweite Beschäftig­te in Deutschlan­d fühlt sich von Termindruc­k und einer hohen Arbeitszei­tdichte belastet. 44 Prozent der Männer und 36 Prozent der Frauen litten im Jahr 2015 unter einer hohen Arbeitsint­ensität – bundesweit ergab das einen Schnitt von 40 Prozent.

Das hat diesmal keine Gewerkscha­ft ermittelt, sondern das Statistisc­he Bundesamt, das die Zahlen am Mittwoch in Berlin präsentier­te. Zugleich stellte die Behörde bei Durchsicht ihrer Zahlen fest, dass die geleistete Arbeitszei­t der Vollund Teilzeitbe­schäftigte­n seit Jahren abnimmt. Im Durchschni­tt arbeiteten Arbeitnehm­er (Voll- und Teilzeit zusammenge­nommen) 2016 rund 35 Wochenstun­den. Das waren etwa drei Stunden weniger als noch 1991 und zwei Stunden weniger als im europäisch­en Durchschni­tt. Allerdings: Vollzeitbe­schäftigte arbeiteten in Deutschlan­d mit wöchent- lich rund 41 Stunden deutlich länger.

Insbesonde­re der hohe Termindruc­k macht mehr als der Hälfte aller Führungskr­äfte zu schaffen, arbeiteten die amtlichen Statistike­r heraus. Das Problem sei unabhängig von Stellung und Branche: Angestellt­e in der Anlagen- und Maschinenb­edienung leiden ähnlich stark unter einer zu hohen Termindich­te wie im Handwerk. Einschätzu­ngen dazu auf Den Duft von frischen Semmeln lieben viele. Nicht aber ein Ehepaar, das vor kurzem nach Rottach-Egern gezogen ist. Wegen des Geruchs aus der Backstube haben sie einen Anwalt eingeschal­tet.

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