Genug geredet
Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gescheitert – Schlichtung anberaumt
Berlin. Für Frank Werneke wurde genug geredet. »Es gibt nichts, was wir nicht in den zurückliegenden drei Tagen hätten besprechen können«, erteilte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Forderungen nach einer vierten Gesprächsrunde eine Absage und erklärte die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen für gescheitert. Zuvor hatten die Gewerkschaftsvertreter drei Tage lang bis spät in die Nacht zum Donnerstag mit den Arbeitgebern verhandelt. Doch letztere waren trotz eines vergleichsweise großen Streikaufgebots im Vorfeld nicht bereit, genügend auf die Beschäftigten zuzugehen. Am Montag hatte Verdi zusammen mit der Eisenbahngewerkschaft EVG den Mobilitätssektor bestreikt, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Die Gewerkschaft ging auf Grund der derzeit horrenden Inflation mit der Forderung nach einer Entgelterhöhung von 10,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Weitaus wichtiger als die prozentuale Anhebung ist jedoch die Forderung nach einem festen Mindestbetrag von 500 Euro mehr monatlich. Denn davon profitieren vor allem die unteren Lohngruppen. »Die Arbeitgeber waren trotz deutlicher Bewegung nicht bereit, den Beschäftigten beim Mindestbetrag ausreichend entgegenzukommen«, konstatierte Werneke nach den gescheiterten Verhandlungen. »Die Vorschläge der öffentlichen Arbeitgeber hätten nicht sichergestellt, dass die Kaufkraft insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensgruppen erhalten bleibt.«
Mit dem Scheitern der Tarifverhandlungen ist ein unbefristeter Erzwingungs-, also »echter« Streik, über den in den letzten Wochen immer wieder laut nachgedacht wurde, wahrscheinlicher geworden. Zuvor geht es jedoch in die Schlichtung. Diese haben die Arbeitgeber einberufen und Verdi muss dem Folge leisten. Mit der Schlichtung wird versucht, auf dem Verhandlungsweg doch noch ein Ergebnis zu erzielen. Dafür wird eine Schlichtungskommission eingesetzt. Während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht. Das bedeutet, dass es bis zum Ende der Verhandlungen über das Schlichtungsergebnis keine Streiks im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen geben wird. Doch scheitern diese ebenfalls, kann Verdi seine Mitglieder zur Urabstimmung über einen unbefristeten Erzwingungsstreik aufrufen.